Ratsprotokoll vom 29. März 1889

Es dürfte sich empfehlen, diese Beträge behufs bequemer Verrechnung abzurunden und zugleich eine zeitgemässe Erhöhung dieser Gebühren etwa in folgender Weise zu beschliessen. I. Von den Markthütten oder geschlossenen Ständen: 1. Markthaltung und Grundgebühr pro m2 2. Feilhaltungs- und Beleuchtungs Taxe pro m2 zusammen pro m2 II. Von offenen Ständen und Verkaufsplätze mit Einschluss der Hafnerplätze: Bis zu. und für jeden weiteren III. An Wachgeld werden 10 % obiger Gebühren eingehoben. Steyr, am 21. März 1889 der Secretär: Hähnel.

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