einer sonstigen technischen Hilfskraft ausarbeiten und dem löblichen Gemeinderathe zur Genehmigung in Vorlage bringen. Steyr am 23. März 1889 Der Stadtsecretär Hähnel. Die Section beantragt der löbliche Gemeinderath wolle sich im Principe für die Herstellung eines vollständigen Stadtregulierungs und Kanalisierungs Planes aussprechen, zunächst möge jedoch das städtische Bauamt beauftragt werden, einen Anschlag über die Herstellungskosten dieser Pläne vorzulegen und Bericht zu erstatten in welcher Art und Weise die Anfertigung dieser Pläne am zweckmässigsten erfolgen könnte. Gemeinderath Mayr macht auf die Wichtigkeit der Regulierung der Schlüsselhofgasse aufmerksam, in welcher nach dem
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