Ratsprotokoll vom 29. März 1889

Stadtgebieth, damit bei Um und Neubauten die Bauwerber auf besagten allgemeinen Regulierungsplan verwiesen und so allmählig verschiedene dringende Strassenregulierungen und Kanalisirungsanlagen angebahnt werden können. Am dringendsten zeigt sich dieses Bedürfniss in den Vorstädten Ort und Aichet, daher man sich ergebenst anzuregen erlaubt: Ein löblicher Gemeinderath möge das städtische Bauamt beauftragen zunächst für die Vorstädte Ort und Aichet einen allgemeinen Strassenregulierungs- und KanalisieungsPlan eventuell unter Beiziehung eines Geometers oder

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