Ratsprotokoll vom 29. März 1889

Für diesen Antrag ergeben sich nur vier Stimmen. Herr G.R. Anton Jäger v. Waldau glaubt, daß es genügt wenn zwei Gemeinderäthe die namentliche Abstimmung befürworten. Der Herr Vorsitzende läßt die Geschäftsordnung verlesen, woraus sich ergibt, daß die Meinung des Herrn G.R. Anton v. Jäger nur dann gilt wenn der Antrag auf namentliche Abstimmung vom Antragsteller gebracht wird. Der Herr Vorsitzende bringt sodann den Antrag des Herrn Gemeinderathes Franz Ploberger zur Abstimmung, welcher mit 11 Stimmen angenommen wird. Die Gegenprobe ergibt für den Sectionsantrag neun Stimmen. Ein Herr Gemeinderath enthielt sich der Abstimmung ad Z. 3584 Herr Gemeinderath Karl Holub

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