Ratsprotokoll vom 29. März 1889

nerhalb des achttägigen Termines keinerlei Reclamationen eigebracht werden sowie auch bei der vorgenommenen Prüfung der in Rede stehenden Wahlakte keinerlei Anstände wahrgenommen werden, konnten, beantragt die Section: Der löbliche Gemeinderath wolle die Wahl sämmtlicher oben angeführten neun Herren Gemeinderäthe gemäß §. 38 Abs. 3 des Gemeinde Statutes bestätigen die Veröffentlichung des Gesammt Resultates dieser Wahlen beschliessen, das Amt beauftragen die gewählten Herren von ihrer hiemit bestätigten Wahl in Kenntnis zu setzen und schlüßlich die constituirende Sitzung sowie die Wahl des ViceBürgermeisters für Sonntag den 31. März 1889 10 Uhr Vormittag anberaumen.

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