Ratsprotokoll vom 29. März 1889

Fieranten jedoch die nach dem neuen erhöhten Tarife zahlen sollen. Ferners ersucht er den Herrn Vorsitzenden den Markt in der Richtung strenge überwachen zu lassen, daß die Fieranten nur während der 8 tägigen Marktdauer und nur am Marktplatze ihre Waaren verkaufen, daß insbesondere kein Vor- oder Nachverkauf, das ist ein Verkauf vor oder nach der achttägigen Marktzeit stattfindet. Der Herr Bürgermeister habe beim letzten Jahrmarkte den Nachverkauf bereits verhindert, jetzt möge nur noch der Vorverkauf ins Auge gefaßt werden, da die einheimischen Geschäftsleute hiedurch schwergeschädigt werden. Herr G.R. Anton v. Jäger beantragt daß der neue Tarif in der Weise angenommen werde, daß die ein heimischen Geschäftsleute welche Markthütten benützen die Hälfte der Gebühren, die Fremden

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