auch keine Umlage zahle Herr Referent erwiedert, daß besagte Personen doch indirrekte Steuern zu tragen haben und hiedurch auch inderrekt Gemeindeumlagen zahlen. Nach kurzer Debatte über §. 3 des Gemeinde Statutes stellt Herr Vicebürgermeister den Antrag auf Abweisung des vorliegenden Ansuchens nachdem der Gesuchsteller (Betreffende) keine dirrekten Steuern entrichte. Dieser Antrag wird mit eilf gegen sieben Stimmen zum Beschlusse erhoben. - Z. 18868 2. In der Gemeinderaths Sitzung vom 30. November 1888 werde die Rechtssection beauftragt zur Behebung der allgemein getadelten Uibelstände der öffentlichen Beleuchtung nämlich schlechte Leichtkraft des Gases
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