Ratsprotokoll vom 18. Jänner 1889

5. Uiber die vom Herrn Gemeinderathe Stierhofer in der Sitzung vom 11. Dezember 1888 gestellte Anfrage welche Vorschriften betreffend der Reinigung der Bäume vom Ungeziefer bestehen wurde das Amt beauftragt, hierüber dem Gemeinderathe zu berichten. Dasselbe hat auf Grund der bestehenden Verordnungen folgenden Kundmachungs Entwurf vorgelegt: Kundmachung.- Auf Grund ein gelangter Beschwerden, daß in letz terer Zeit mehrere Grundbesitzer das Abraupen ihrer Bäume arg vernachlässigen und hiedurch nicht nur sich, sondern auch die Anrainer oft im bedeutenden Maasse schädigen, hat sich der Gemeinderath in seiner Sitzung am 18. Jänner 1889 bestimmt gefunden, gemäß- §. 56 des Gemeinde-Statutes die Grundbesitzer innerhalb des Stadtgebietes Steyr im Sinne

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2