die Bedeutung unterschoben werde, als ob er gesagt hätte der Gewerbeverein sei nicht berechtigt, in Angelegenheiten wie die Realschulfrage einzugreifen, eine solche Zumuthung liege ihm vollkommen Ferne. Herr G.R. Tomitz unterstützt ebenfalls den Sectionsantrag. Derselbe wird sodann einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z. 19136/1888 4. Dem Recurse der Josefa Panzenberger, Klingschmiedsgattin wohnhaft in Neuzeug gegen die Entscheidung des Armenrathes vom 3. Dezember 1888 mit welchem ihr Ansuchen um Gewährung eines Zinsbeitrages abgewiesen wurde, wird gemäß Sectionsantrages einstimmig keine Folge gegeben. - Z 18809 ex 1888
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