das Ersuchen an mich gerichtet, die Stadtvertretung von Steyr über die Aufgaben und den Wirkungskreis der Centralkommission zu belehren, damit das Wirken dieser kaiserlichen Institution nicht als Eingriff in die Rechte der Gemeinde aufgefaßt und deren Thätigkeit überhaupt nicht etwa als eine Liebhaberei oder Spielerei einzelner Persönlichkeiten betrachtet werde. Indem ich mich in dieser Beziehung wieder auf meinen in der fraglichen Angelegenheit an Euer Wohlgeboren ergangenen Erlaß vom 16. v.Mts. Z. 3005 präs. und das für das Wirken der Zentralkommission maßgebende und dortselbst bezogene neue Statut derselben berufen kann, welches mit der Allerhöchsten Entschließung vom 18. Juli 1873 genehmigt wurde, lade ich Eure Wohlgeboren ein, bei dem über das Resultat Ihrer Ingerenz zu erstattenden Berichte die Gründe eingehend darzulegen, welche die dortige Gemeindevertretung zur völligen Nichtbeachtung der von dieser Zentralkommission innerhalb ihres berufsmässigen Wirkungskreises ausgesprochenen Wünsche veranlaßt haben. Linz, den 3. Dezember 1888. Weber m./p. Einstimmig zur Kenntniß mit dem Bemerken, daß dieser Erlaß durch den diesbezüglichen Beschluß vom 30. November u. seine Erledigung gefunden hat. Z. 162/Präs c. Euer Hochwolgeboren. Es gereicht mir zur freudigen Genugthung der geehrten Schrei-
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