Ratsprotokoll vom 11. Dezember 1888

Die Präliminarien für die Gebahrung bei der Stadtkassa, den städt. Versorgungsanstalten, den 25 milden Stiftungen, das Armenhausbaufondes, des Armenverpflegefondes und der Armensubskriptionsfondes zur Abstellung des Strassenbettel und zur Bestreitung der Verpflegskosten für die nach den Bestimmungen des oberösterreichischen Armengesetzes zwangsweise zur Arbeit verhaltenen Bettler und Vaganten sind laut Kundmachung vom 5. November 1888 Z. 15280 gemäß § 50 Punkt 2 Absatz 4 des Gemeindestatuts durch 14 Tage zur öffentlichen Einsicht aufgelegen und wurden laut Amtsbericht vom 20. November l.Js. keinerlei Einwendungen oder Erinnerungen vorgebracht. Das Comite hat sodann die Präliminarien eingehend berathen. Bei der Berathung und Antragstellung des Präliminares der Stadtkassa pro 1889 war vor allem maßgebend, daß die dermaligen gesteigerten Anforderungen für außerordentliche Bauführungen, Strassen, Brücken und Kanalisirungen in den verschiedenen Theilen des Stadtgebietes, bei den dermaligen guten Verdienstverhältnissen die Erlösung der Gemeindeumlage auf 60 % wie dies bereits voriges Jahr in Aussicht genommen worden nunmehr einzutreten habe, damit die Entwickelung der Stadt in der dermalen günstigen Zeit vorwärtsschreite und so für künftige steilere Jahre vorgesorgt werde.

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