Ratsprotokoll vom 11. Dezember 1888

Raths-Protocoll aufgenommen am 11. Dezember 1888 über die diesjährige XIV. ordentliche Sitzung des Gemeinderathes der k.k. l.f. Stadt Steyr Gegenwärtig: Als Vorsitzender: Der Herr Bürgermeister Johann Berger. Die Herren Gemeinderäthe: Mayr Anton Auböck Karl Olbrich Hugo Göppl Emil Perz Mathias Haller Josef Ploberger Franz Hochhauser Johann Dr. Redl Johann Holub Karl Schrader August Huber Leopold Scholz Johann Jäger Anton v. Waldau Stierhofer Alois jun. Kautsch Jakob Kurz Alois Dr. Tomitz Franz Turek Josef Lang Franz Landsiedl Anton Schriftführer: Stadtsekretär: Fritz Hähnel. Entschuldigt sind: Herr Vice-Bürgermeister Leopold Putz und Herr Gemeinderath Leopold Anzengruber.

Tagesordnung. Mitteilungen: II. Section. 1. Protokollar-Ansuchen des Herrn Ignaz Kronspiß um pachtweise Wiederüberlassung des Mauthgefälles für den Gehsteg über die Eisenbahnbrücke nächst Garsten. 2. Amtsbericht betreffs Einhebung der Verbrauchsumlage für gebrannte geistige Flüssigkeiten im Jahre 1889. 3. Amtsbericht über den Stadtkassa-Journals Abschluß pro November 1888. Comitébericht über die Präliminarien pro 1889. Beginn der Sitzung um 5 Uhr n. M. Der Vorsitzende konstatirt die Anwesenheit der nach § 50 Punkt 3 des Gemeinde-Statutes zur Präliminar-Beschlußfassung erforderlichen Anzahl von Gemeinderats-Mitgliedern, erklärt die Sitzung für eröffnet, ersucht zu Verificatoren für das heutige Sitzungsprotokoll die Herren Gemeinderäthe Karl Auböck und Josef Turek und erstattet sodann folgende Mittheilungen: a. An den Herrn Bürgermeister in Steyr. Seine k. und k. Apost. Majestät haben mit Alh. Entschließung

vom 30. November d. J. allerg. zu gestatten geruht, daß die über Beschluß des Gemeinderathes der Stadt Steyr zur bleibenden Erinnerung an die Gedenkfeier der Allerh. 40 jährigen Regierung Sr. Majestät am Carl Ludwig Platze in Steyr zu erbauende Industriehalle nach dem Allh. Namen Sr Majestät benannt werden dürfe. Hievon werden Eure Wolgeboren in Folge des Erlasses des h. k.k. Ministeriums des Innern vom 3. d.Mts. Z. 5376/M.I. und in Erledigung der Eingabe Z. 1592 de präs. 2. November d.Js. zur Verständigung des Gemeinderathes der Stadt Steyr in die Kenntniß gesetzt. Linz, den 7. Dezember 1888. Weber m. p. Einstimmig zur sehr erfreulichen Kenntniß genommen Z. 165/Präs b. An den Herrn Bürgermeister inSteyr. Die k. k. Zentralkommission für Kunst- und historische Denkmale in Wien hat mir mit der Note vom 28. v.Mts. Z. 1164/C.C. weiter mitgetheilt, daß laut des Berichtes des k.k. Conservators Ritzinger die Adaptirung des Schnallenthores zu Armenwohnungen und die dadurch nothwendig gewordene Umgestaltung der Außenseite desselben ohne Rücksichtnahme auf die Euer Wolgeboren, bekannt gegebene gegentheilige Anschauung der genannten Kommission fortgesetzt und auch bereits bis auf den äußeren Verputz zu Ende geführt würde. Die Zentralkommission hat bei diesem Anlaße auch

das Ersuchen an mich gerichtet, die Stadtvertretung von Steyr über die Aufgaben und den Wirkungskreis der Centralkommission zu belehren, damit das Wirken dieser kaiserlichen Institution nicht als Eingriff in die Rechte der Gemeinde aufgefaßt und deren Thätigkeit überhaupt nicht etwa als eine Liebhaberei oder Spielerei einzelner Persönlichkeiten betrachtet werde. Indem ich mich in dieser Beziehung wieder auf meinen in der fraglichen Angelegenheit an Euer Wohlgeboren ergangenen Erlaß vom 16. v.Mts. Z. 3005 präs. und das für das Wirken der Zentralkommission maßgebende und dortselbst bezogene neue Statut derselben berufen kann, welches mit der Allerhöchsten Entschließung vom 18. Juli 1873 genehmigt wurde, lade ich Eure Wohlgeboren ein, bei dem über das Resultat Ihrer Ingerenz zu erstattenden Berichte die Gründe eingehend darzulegen, welche die dortige Gemeindevertretung zur völligen Nichtbeachtung der von dieser Zentralkommission innerhalb ihres berufsmässigen Wirkungskreises ausgesprochenen Wünsche veranlaßt haben. Linz, den 3. Dezember 1888. Weber m./p. Einstimmig zur Kenntniß mit dem Bemerken, daß dieser Erlaß durch den diesbezüglichen Beschluß vom 30. November u. seine Erledigung gefunden hat. Z. 162/Präs c. Euer Hochwolgeboren. Es gereicht mir zur freudigen Genugthung der geehrten Schrei-

ben vom 4. Dezember Z. 16525 entnehmen zu können, daß der löbliche Gemeinde Rath von Steyr, die vom P.T. Verwaltungs Rathe der Waffenfabriks-Gesellschaft zu gemeinnützigen und wohlthätigen Zwecken gewidmeten 10.000 fl Ö.W. in so anerkennender Weise aufgenommen hat. So lange ich die Ehre habe Präsident dieses Verwaltungs-Rathes zu sein, werde ich stets das gebührende Gewicht darauf legen das vom Herrn Generaldirektor Ritter von Werndl mit solchem Erfolge erzielte freundliche Verhältniß zu befestigen und der löbliche Gemeinde Rath darf auf meine Unterstützung in allen Fragen rechnen, welche der P.T. Verwaltungs-Rath zur Förderung des materiellen Gedeihens der Stadt als gerecht und wünschenswerth bezeichnet. Mit der Versicherung vorzüglicher Hochachtung Euer Hochwolgeboren ergebenster Freiherr von Tiller m./p. Wien, den 10. Dezember 1888. Einstimmig zur erfreulichen Kenntniß. z. 166/Präs d. Löbliche Staatgemeinde-Vorstehung Steyr. Zu unserem lebhaften Bedauern vernehmen wir, daß der Schlußpassus unseres Ergebenen vom 27. November a.c., in welchem wir von der Verzögerung des Laternanzünden bei schlechtem Gehwege sprachen, von der hohen Gemeinde Vertretung eine Auslegung gefunden hat, die uns ganz aufrichtig gesagt, vollkom-

men ferne lag. Weit entfernt, in irgend einer Weise den Zustand der Strassen Steyrs bekriteln zu wollen, wozu wir nicht berechtigt sind und auch durchaus keine Veranlassung haben, wollten wir im fraglichem Passus nur die Verschlechterung der Gehwege durch Glatteis oder durch Aufweichen des Erdreiches in Folge starker Regengüsse gemeint wissen, und bitten wir um Entschuldigung, wenn wir durch die kurze Ausdrucksweise in unserem Schreiben eine andere Deutung möglich erscheinen ließen. Genehmigen Sie die Versicherung unserer vorzüglichsten Hochachtung und Ergebenheit. Gesellschaft für Gasindustrie in Augsburg Gaswerk Steyr in Vollmacht der Director O. Pettenkofer m./p. Einstimmig zur Kenntniß. Z. 1710. e. Herr Franz Hofmann ist in Folge seines hohen Alters um Ent¬ hebung von der Stelle eines Armenrathes eingeschritten, der Armenrath hat in seiner Sitzung vom 3. Dezember l. J. diesem Ansuchen unter Anerkennung der langjährigen Verdienste des Herrn Hofmann als Armenrath, Folge gegeben und zu dessen Nachfolger Herrn Josef Molterer jun. in Vorschlag gebracht. Wird einstimmig zur genehmigenden Kenntniß genommen u. Herrn Franz Hoffmann auch seitens des Gem. Rathes der Dank votirt. Z. 15632 f. Der Armenrath hat in seiner Sitzung vom 3. l.Mts. unter anderen auch einstimmig beschlossen gleich wie in den Vor-

jahren die Ausgabe von Enthebungskarten vom NeujahrsCeremoniel pro 1889 zu Gunsten des Armen-Institutes und der Kleinkinderbewahr-Anstalt und im Monate Februar die Durchführung der alljährlichen Armen-Subskription behufs Abstellung der Strassenbettels und Bestreitung der Verpflegskosten für die nach den Bestimmungen des oberoesterreichischen Armengesetzes zwangsweise zur Arbeit verhaltenen Vaganten, dem löblichen Gemeinderath in An trag zu bringen. Beschluß einstimmig nach Antrag. Z. 16135 II. Sektion. Referent: Sektionsmann Herr Gemeinderath Math. Perz. 1. Herr Ignaz Kronspiß ist um Wiederüberlassung des Mauthgefälles für den Gehsteg über die Eisenbahnbrücke nächst Garsten auf weitere 3 Jahre ab 1. Jänner 1889 unter den bisherigen Pachtbedingungen (jährlicher Pachtzins 130 fl) eingeschritten. Die Sektion beantragt diesem Einschreiten vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeinden Garsten u. St. Ulrich Folge zu geben. Beschluß einstimmig nach Antrag. Z. 1745. 2. Amtsbericht. Im Verwaltungsjahr 1888 wurde gemäß der Gemeinderathsbeschlusses vom 30. Dezember 1887 für den Verbrauch vom gebrannten geistigen Flüssigkeiten eine Verbrauchsumlage von 2 xr. per Liter eingehoben. Falls diese Umlage auch im Jahre 1889 eingehoben wer-

den soll, wäre die angeschlossene Kundmachung zu erlassen und der Herr Bürgermeister mit dem Abschluß der AbfindungsVerträge zu betrauen. Abgefunden waren pro 1888. Herr Gottfried Reiß mit 144 fl Gustav Gschaider mit 108 fl Josef Peteler mit 96 fl Frau Anna Scalla mit 60 fl Herrn Josef Demelbauer mit 60 fl Summa 468 fl Vom 1. Jänner bis 1. Dezember 1888 wurden von anderen Partheien eingeführt 355 H. 33 Lt. wofür entrichtet wurden 740 fl 74 Gesammt-Einnahme 1178 fl 74 Steyr, am 6. Dezember 1888. Der Stadtsecretär: Hahnel m./p. Die Sektion beantragt: Der löbliche Gemeinderath wolle die Einhebung der Verbrauchsumlage von gebrannten geistigen Flüssigkeiten auch für das Jahr 1889 per Hektoliter mit 2 fl bewilligen, darüber beiliegende Kundmachung erlassen und mit dem Abschluß der Abfindungsverträge den Herrn Bürgermeister betrauen. Beschluß einstimmig nach Antrag. Z. 16918

Resultat über die Gebarung bei der Stadtkassa in Steyr im Monate November 1888. Einnahmen im Monate November 1888 58.428 49 Cassarest vom Vormonat 5.830 39 Gesammt-Einnahmen im November 1888 64.258 88 Ausgaben im Monate November 1888 58.213 75 Cassarest für den Monat Dezember 1888 6.045 13 und betragen vom Jahresbeginne bis inclusive November 1888 die gesammten Einnahmen 678.807 14 1/2 die dtto Ausgaben 672.762 1 1/2 Städtisches Cassamt Steyr, am 30. November 1888. Paarfusser m./p. Jandaurek m./p. Stadt-Cassier. Rechnungsführer. Das Kassajournal wurde durch die Herrn Gemeinderäthe Alois Stierhofer und Josef Turek geprüft und richtig befunden, daher die Kenntnisnahme vorstehenden Kassaberichtes beantragt wird. Z. 16777 Hierauf ersucht der Herr Vorsitzende, Herrn Gemeinderath Dr. Hochhauser über die Präliminarien für das Jahr 1889 Namens des mit der Vorberathung und Antragstellung betrauten Comités, zu referiren. Herr Gemeinderath Dr. Hochhauser erferirt nun wie folgt:

Die Präliminarien für die Gebahrung bei der Stadtkassa, den städt. Versorgungsanstalten, den 25 milden Stiftungen, das Armenhausbaufondes, des Armenverpflegefondes und der Armensubskriptionsfondes zur Abstellung des Strassenbettel und zur Bestreitung der Verpflegskosten für die nach den Bestimmungen des oberösterreichischen Armengesetzes zwangsweise zur Arbeit verhaltenen Bettler und Vaganten sind laut Kundmachung vom 5. November 1888 Z. 15280 gemäß § 50 Punkt 2 Absatz 4 des Gemeindestatuts durch 14 Tage zur öffentlichen Einsicht aufgelegen und wurden laut Amtsbericht vom 20. November l.Js. keinerlei Einwendungen oder Erinnerungen vorgebracht. Das Comite hat sodann die Präliminarien eingehend berathen. Bei der Berathung und Antragstellung des Präliminares der Stadtkassa pro 1889 war vor allem maßgebend, daß die dermaligen gesteigerten Anforderungen für außerordentliche Bauführungen, Strassen, Brücken und Kanalisirungen in den verschiedenen Theilen des Stadtgebietes, bei den dermaligen guten Verdienstverhältnissen die Erlösung der Gemeindeumlage auf 60 % wie dies bereits voriges Jahr in Aussicht genommen worden nunmehr einzutreten habe, damit die Entwickelung der Stadt in der dermalen günstigen Zeit vorwärtsschreite und so für künftige steilere Jahre vorgesorgt werde.

dagegen wurde auch namentlich dafür gesorgt, daß die schuldscheinmäßige Verpflichtung zur Schuldentilgung nämlich die Amortisation regelmäßig eingehalten werde und so alljährlich circa 17-20.000 fl der städtischen Schulden, welche dermalen 874.000 betragen, zur Abzalung gelangen. Das nach diesen Grundsätzen verfaßte Präliminare der Stadtkassa pro 1889 stellt sich zusammen wie folgt: A. Ordentliche Einnahmen. I. Activ Interessen von den derzeit noch eigentümlichen, verzinslichen Capitalien pr 35. 200 fl 1547 fl und 3. Amortisationsraten an dem aus der Stadtkassa anno 1886 an die Brunnengemeinde Ort verabfolgten unverzinslichen darlehen pr 600 fl 60 fl zusammen 1607 fl II. Ertrag der städtischen Gefälle und nutzbaren Rechte 13.694 fl III. Gebühren 467 fl IV. Ertrag der städt. Realitäten und Grundstücke 11.289 fl V. Steuerrückersatze - VI. Verwaltungseinnahmen 56 fl VII. Einnah en für den Sicherheitsdienst 531 fl VIII. Einnahmen für die Unterrichtsanstalten 2.690 fl IX. dtto Armenversorgung - X. den Sanitätsdienst - XI. Bauamtliche Einnahmen 2430 fl XII. Divese Einnahmen 10 fl XIII. Rückersätze an gewöhnlichen Vorschüssen 1.240 fl Anfänglicher Cassarest vom Jahresschlusse 1888 30.000 fl Summa 64,014 fl

Die einzelnen Posten erleiden bis auf die Post I gegen die Vorjahre keine nennenswerte Veränderung. Die Post hat sich wesentlich verringert, nachdem wie bekannt zur theilweisen Bedeckung der außerordentlichen Gemeindeauslagen die im Besitze der Gemeinde gewesenen gemeinsammen Notenrete im Betrage von 154.400 fl im laufenden Jahre zur Veräußerung gelangte. B. Ordentliche Ausgaben. Passiv Interessen von den 8 älteren, definitiven CapitalSchulden an die hiesige Sparkassa im noch giltigen Betrage pr 359.020 16.483 fl und für das dortselbst bereits contrahirte neue Darlehen pr. 300000 fl und anno 1889 noch aufzunehmende Darlehen pr. 120,000 fl zusammen somit für die allerhöchsten Ortes anno 1889 bereits bewilligten 500.000 fl 22.444 fl weiters noch für das Schmidberger'sche Fideicommiß Capital pr. 479 f 13 mit 19 fl somit auf Verzinsung 38.946 fl auf Amortisirung dieser an die Sparkassa im Jahre 1889 schuldig werdenden gesammten Darlehen pr. 869.020 fl 15,960 fl und auf Amortisirung des unverzinslichen Landesdarlehen pr 20.000 im noch giltigen Betrage pr 5.000 fl 1000 fl somit auf Amortisirung 16,960 fl daher auf Amortisirung und Zinsen zusammen 55.906 fl II. Auslagen für städtische Gefälle und nutzbare Rechte 530 fl III. Auf Gebühren Rückvergütung - Transport 56.436 fl

Transport 5623 IV. Auslagen für städt. Realitäten im der Erhaltungskosten für die neuerbaute Jäger Caserne und ausschließlich jener für die Schulgebäude 3.535 fl V. Steuern und Anlagen 2.786 fl VI. Verwaltungs-Auslagen 30.263 fl VII. Sicherheits-Auslagen 24.486 fl VIII. Auslagen für die Unterrichtsanstalten 14.194 fl IX. Auf Armenversorgŭng. 16.000 fl 8000 fl als eigentliche Dotation aus der Stadtkassa und 7000 fl aus dem Sparkassa-Reservefond-Antheile. X. Auslagen für den Sanitätsdienst 4.515 fl XI. Bauamtliche Auslagen 16.000 fl VII. Diverse Auslagen 470 fl XIII. Rückersätze an gewöhnlichen Vorschüssen 1.240 fl Schließlicher, zur anfänglichen merenten Gebahrung im Jahre 1890 erforderlicher Cassarest 30.000 Summa 198.9257 Hier ist folgendes zu bemerken: Post I bilden die Passiv-Interessen welche in Folge der neuen Darlehen auf 38.946 fl und die Amortisirungen aus dem gleichen Grunde auf 16,960 fl gestiegen sind. Post VI bilden die Verwaltungsauslagen welche mit 30.263 fl eingesetzt erscheinen. Dieselben haben die Höhe früherer Jahre erreicht, nachdem einige durch den Tod erledigt gewesene Stellen allmählig wieder definitiv besetzt wurden und 2 Kanzleigehilfen und ein Amtsdiener neu aufgenommen werden mußten. Post VII bilden die Sicherheitsauslagen mit 24.486 fl und würde auch hier die Höhe früherer Jahre 1881 erreicht, weil

der permanente Nachtdienst an Samstagen und Sonntagen eingeführt, in Folge der strengen Anforderungen an den Exekutividenst der Stand der Sicherheitswache vollzählig besetzt und der Stand der Reservewache für die Nächte unter der Woche auf 20 und für die Nächte an Samstagen und Sonntagen wie in früheren Jahren wieder auf 24 gebracht werden mußte. Die in den sterilen Jahren aufgelassenen 6 Aushilfswächter-Stellen sind dermalen nicht besetzt, deren Wiederaufnahme wird nach Bedarf erfolgen. Post. IX ist der Beitrag der Gemeinde zur Armenversorgung wie alljährlich mit 15.000 fl eingestellt. Diese 15.000 werden mit 8.000 fl aus der Stadtkassa und 7.000 fl aus dem Antheil der Stadt an den Reservefondszinsen der hiesigen Sparkassa gedeckt. Die übrigen Posten der ordentlichen Ausgaben zeigen keine nenswerte Änderung. C. Ausserordentliche Ausgaben XIV. Auf Gemeinde- und Verbrauchsumlagenrückvergütung 19.430 fl XV. Auf Erwerbung von Realitäten u. Grundstücken XVI. Für außerordentliche Bauführungen erscheinen nach den Anträgen der Bausektion eingestellt. a. für gewöhnliche Bauobjekte. 1. Aufstellung von Pissoirs 200 fl 2. Erbauung von Kanälen ohne specielle Bestimmung 2.000 fl Transport 2200 fl 19.430 fl

Transport 2.200 fl 19.430 fl 3. Beitrag zur eventuellen Schachtbauten längs des Wehrgrabens 1.000 fl 4. Aufstellung von Gascandelater ohne specielle Bestimmung 500 fl 5. Herstellung der Gasbeleuchtung in der Wolfingerstrasse 500 fl 6. Beitrag zur Restaurierung des Leopoldibrunnens 500 fl zusammen 4.700 fl b. Für aussergewöhnliche Baubjekte 1. Restliche Kasernbaukosten 95.000 fl 2. Zwei eiserne Brücken über den Wehrgraben bei St. Anna, und nächst der Schwimmschule á 10.000 fl (Rückstand aus anno 88) 20.000 fl 3. Regulirung des Teufelsbaches 500 fl 4. Verlängerung des Canales in der Zieglergasse bis zum Casino 500 fl 5. Theilweise Kanalisirung der Vorstadt Aichet. 5.000 fl 6. Zufahrtsstrassen zum Bahnhofe der Steyrthalbahn 12.000 fl 7. Regulirung, Umpflasterung & theilweise Kanalisirung der Schlüsselhofgasse 10.000 fl Transport 147.000 f 4.700 19.430

Transport. 147.000 fl 4.700 fl 19.430 fl 8. Regulirung der verlängerten Blumauergasse 2.000 fl 9. Regulirung der St. Annastrasse 2.000 fl 10. Regulirung einer Strasse am Eysfeld Voglsang sammt Kanalis. 2.000 fl 11. Herstellung englischer Aborte u. Wasserleitung im Rathhause 1.000 fl 12. Herstellung von Saumrinnen an städt. Gebäuden 2.000 fl zusammen. 156.000 fl c. für andere ausserordentliche Ausgabe 1. Zur Hebung des Fremdenverkehrszur Abhaltung von mindestens 10 öffentlichen Promenade Concerten 600 fl 2. Für unvorhergesehene Auslagen 5.000 fl zusammen: 5.600 fl daher in Summa 166.300 fl XVII. Auf Credit-Operationen 27.000 fl Schuldschein Stempel etc. 10.000 fl, Reserve hiefür 10,000 fl, vertheilte Sparkasse Reservefonds Zinsen 5000 fl und Darlehenssteuer 2000 fl Es ergeben sich sonach ausserordentliche Ausgaben 212.730 fl hiezu die ordentlichen Ausgaben mit 198.925 fl Summe alle Ausgaben 411.655 fl hievon ab die ordentlichen Einnahmen mit 64.014 fl bleiben somit zu decken. 347.641 fl

Zur Bedeckung des Abganges dienen wie alljährlich die außerordentlichen Einnahmen, welche für dieses Jahr sei¬ tens des Amtes bei einer 50% Gemeinde Umlage auf die direkten Steuern sammt Zuschlägen auf 330.443 fl veranschlagt sind, so daß sich ein schließlicher unbedeckter Abgang von 17.198 fl ergibt, welcher Abgang durch Erhöhung der Gemeinde Umlage auf die direkten Steuern sammt Zuschlägen von 50% auf 60% zu bedecken in Antrag gebracht wird. Das Präliminar-Comité hat sich diesbezüglich über folgende Anträge geeinigt: Der Herr Vorsitzende erklärt sowohl bezüglich der einzelnen Posten als auch bezüglich der Hauptsummen, die Debatte für eröffnet. Nachdem sich nach der dargethanenen Begründung Niemand zum Worte meldet, bringt der Herr Bürgermeister die drei Hauptsummen eine nach der anderen zur Abstimmung. A. Ordentliche Einnahmen 64.014 fl einstimmig genehmigt. B. Ordentliche Ausgaben 198.925 fl einstimmig genehmigt. C. Ausserordentliche Ausgaben 212.730 fl einstimmig genehmigt. Bezüglich der Bedeckung des Abganges pr. 347.641 fl stellt das Comité den Antrag folgende außerordentliche Einnahmsposten einzustellen:

Ausserordentliche Einnahmen XIV 1. Gemeinde Umlagen und zwar: a currente Gebühr von einem Steuergulden mit Zubegriff der Staatszuschläge pr 180.000 zu 60% mit 108.000 fl worunter die Waffenfabrik mit einer reinen Umlage pr 48.000 fl b. Einzahlung von Umlagen Rückständen aus den Vorjahren 4.000 fl c. Abstattung solcher uneinbringlicher Rückstände im Wege der Abschreibung 400 fl an Gemeinde-Umlagen somit 112.400 fl Wird einstimmig genehmigt. 2. Zinskreuzer und zwar: a. currente Gebühr von einer Gebäude Zinsungen Summe pr 250,000 fl 8000 fl b. Einzahlung von ZinskreuzerRückständen aus den Vorjahren 600 fl c. Abstattung solcher uneinbringlicher Rückstände im Wege der Abschreibung 100 fl an Zinskreuzer Gebühr somit 8.700 fl Wird einstimmig genehmigt. 3. Verbrauchsumlagen und zwar: a. von der Bier Erzeugung in Steyr pro Hectoliter 60 xr, somit für 40.000 Hectoliter 24.000 fl b. von der Einfuhr fremden Biers pro Hectoliter 62 xr somit für 29000 Hectoliter 12.000 fl Wird einstimmig genehmigt. Transport 36000 f 121,100

Transport. 36,000 fl 121.100 fl c. von der Einfuhr gebrannter geistiger Flüssigkeiten 1.000 fl an Verkaufsumlagen somit 37.000 fl Wird einstimmig genehmigt. 4. Verzehrungssteuer Zuschläge (30 % von den Abfindungs-Beträgen der Wirthe und Fleischer) u.z. a. für die Wein- und Obstmost-Consumtion 2.400 fl b. für die Fleisch-Consumtion 5.900 fl an Verzehrungssteuer Zuschlägen somit 8.300 fl Wird einstimmig genehmigt. Summa der Gemeinde u. Verbrauche Umlagen 166.400 fl XV. Kaufschillinge für Realitäten u. Grundstücke - XVI. Andere außerordentliche Einnahmen 12.043 fl (worunter 12,000 fl als der auf die Stadtgemeinde entfallende Antheil aus dem Sparkassa-Reservefonds Interessen Erträgnisse, und 43 fl Wassergebühr von Brückschweiger.) Wird einstimmig genehmigt. XVII. Einnahmen aus Kredit-Operationen 170.000 fl welche sich zusammenstellen aus: a. dem Darlehensreste pr 50.000 fl auf den bereits der hiesigen Sparkassa ausgefolgten 380.000 fl b. und dem anno 1889 noch dortselbst aufzunehmenden Darlehen pr 120.000 fl auf die der Stadtgemeinde Steyr mit s. oberoes. Landesgesetze v. 11./88 bewilligten 500.000 fl Transport 348.443 fl

Transport 348.443 (Diese 170.000 fl entfallen nächsten Jahr, dagegen entfallen aber auch nächsten Jahr außerordentliche Ausgabeposten im Gesammtbetrage von ca 170.000 fl) Wird einstimmig genehmigt. Summa der ausserordentlichen Einnahmen 348.443 fl hievon ab oben nachgewiesener Abgang zu 347.641 fl ergibt sich ein Überschuß von 8.027 fl Nachdem auch die Hauptsumme der außerordentlichen Einnahmen mit 348.443 fl einstimmig genehmigt, wird in der Folge noch einstimmig beschlossen, beim hochlöblichen Ob. Oest. Landesausschuß um die erforderliche Bewilligung zur Einhebung: a. der 60% Umlage auf die direkten Steuern, b. Der Verbrauchs-Umlage auf gebrannte geistige Flüssigkeiten mit 2 xr. Hectoliter und c. einer 30% Zuschlages zur Verzehrungssteuer für Wein, Obstmost und Fleisch ohne Verzug einzuschreiten, hiedurch erscheint die Beschlußfassung bezüglich des StadtkassaPräliminars erledigt und berichtet sodann der Referent Herr Gemeinderath Dr. Johann Hochhauser bezüglich der übrigen Präliminarien wie folgt: Das Präliminare des städt. Armen-Institutes weißt an eigenen Einnahmen aus 9.000 fl wo hingegen die Jahresausgaben betragen 24.000 fl ergibt sich sonach ein Abgang von 15.000 fl welcher wie

im Präliminare der Stadtkassa ersichtlich gedeckt erscheint. (Siehe Post bei den ordentlichen Ausgaben) Beim milden Versorgungsfonde stellen sich die Jahreseinnahmen auf 8.088 fl d.i. gleich dem Vorjahre. die Ausgaben hingegen auf 8.056 fl d. i. um 9.884 fl weniger als im Jahre 1888, hauptsächlich in Folge des Abfalles der im Präliminare pro 88 eingesetzten Bedarfssumme pr. 9000 fl für außerordentliche Bauführungen im St. Annaspitale; es würde sich somit ein voraussichtlicher Cassenüberschuß herausstellen von 32 fl ohne der anfänglichen Cassabarschaft. Die abgesondert verwalteten 25 milden Stiftungen können ihren stiftbriefmäßigen Verpflichtungen auch im Jahre 1889 anstandslos nachkommen. Was endlich die übrigen Fonde als: I. den Armenhausbaufond II. den Armenverpflegungsfond welcher seine schließliche Kassaberschaft an das Armen-Institut abzuführen hat, und III. den Armen-Subskriptionsfond anbelangt, erlaubt man sich zu bemerken, daß dieselben die ihnen obliegenden Aufgaben als:

ad I Erhaltung des neuen Armenhauses, ad II Bestreitung der kleineren Bedürfnisse der Unterständler u. ad III. Kosten der Mittagsverpflegung in den 2 VersorgungsHäusern Lazarethaus und ehem. Sondersiechenhaus, dann Betheilung der hiesigen Ortsarmen mit Kleidungsstücken, mit ihren eigenthümlichen Einnahmen auch im Jahre 1889 werden erfüllen können. Das Präliminar-Comite erlaubt sich sonach den An¬ trag zu stellen: der löbliche Gemeinderath möge die Präliminarien vorstehender Fonde und Stiftungen en bloc genehmigen. Dieser Antrag wird ohne Debatte einstimmig zum Beschluße erhoben, womit sämmtliche Präliminarien pro 1889 erledigt erscheinen. Der Herr Vorsitzende frägt, ob noch jemand etwas vorzubringen habe. Herr Gemeinderath Franz Tomitz wünscht, daß der Conservator Herr Gustav Ritzinger ersucht werde, die Restaurirung des Leopoldbrunnen ehethunlichst in Angriff zu nehmen, ferner möge betreff der 10 öffentlichen Concerte seitens der Bürgerkorpsmusik, mit der Musikleitung direkt ein Abkommen getroffen werden. Der Gemeinderath pflichtet diesen Ausführungen bei. Z.Z. 17565, 17566. Herr Gemeinderath Alois Stierhofer frägt sich an ob eine Vorschrift bestehe, nach welcher jemand gezwungen werden könne die Bäume in seinem Garten von Un-

geziefer zu reinigen. Der Herr Vorsitzende erwidert, er werde diese Anfrage dem Amte zu Beantwortung zuweisen. Z. 17.567 Herr Gemeinderath Franz Ploberger bringt in Anregung es möge gelegentlich die Erweiterung der Kirchengasse ins Auge gefaßt werden, die Häuser dort selbst haben eine große Tiefe, die Besitzer wechseln öfter und könnte vielleicht hie und da das eine oder das andere Haus von der Gemeinde angekauft und mittelst Umbaues hineingerückt werden, so daß auf diese Weise allmählig eine ordentliche Strassenbreite erreicht würde, was im Interesse der Sicherheit des Verkehrs daselbst hauptsächlich sehr wünschenswert sei. Er stelle dies bezüglich heute noch keinen Antrag, nur wünsche er, daß das Bauamt angewiesen würde, gelegentlich eine aproximativen Kostenberechnung in Vorlage zu bringen. Herr Gemeinderath Jakob Kautsch ist Meinung, daß für diese Frage heute nicht die gelegene Zeit sei. Herr Gemeinderath Karl Holub ist nicht gegen eine gelegentliche Erweiterung der Kirchengasse, und müsse man sich über die Frage eines diesbezüglichen Beschlußes im Klaren sein. Herr Gemeinderath Dr. Johann Hochhause erklärt, daß es ihm immer freue, wenn eine Sache wie mit de-

natürlichen Entwicklung der Stadt im Zusammenhange stein Anregung gebracht werde, allbekannt sind die Verkehrsschwierigkeiten in der Kirchengasse und namentlich auch in der Pfarrgasse und müsse man gelegentlich auf eine Verbreiterung dieser Gassen bedacht sein, er sei daher ganz einverstanden, wenn das Bauamt beauftragt werde dies betreffend Vorstudien zu machen und gelegentlich herüber zu berichten. Der Herr Vorsitzende verspricht dem Bauamte eine diesbezügliche Weisung zu ertheilen. Hierauf Schluß der Sitzung 6 1/4 Uhr Abends Der Vorsitzende Der Schriftführer Die Gemeinderäthe

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