l.Js. als den vierzigsten Jahrestag der glorreichen Regierung Sr. Majestät unseres allgeliebten allergnädigsten Kaisers und Herrn offiziell den Festgottesdienst in der hiesigen Stadtpfarrkirche beizuwohnen; nachdem jedoch zufolge Allerhöchsten Wunsches auch jedwede offizielle kirchliche oder religiöse Feierlichkeit zu unterbleiben hat, so unterbleibt der offizielle Kirchengang. b. Ist folgendes Schreiben eingelangt: Sr. Wohlgeboren Herrn Bürgermeister Johann Berger Steyr. Der Verwaltungsrath der oesterr. Waffenfabriks-Gesellschaft hat den Beschluß gefasst, aus Anlass des Regierungs-Jubiläums Sr. Majestät, unseres Aller gnädigsten Kaisers Franz Josef I. fl 10000 mit Warten. Zehntausend Gulden zu gemeinnützigen und
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2