Anzündzeit sämmtliche Laternen angezündet sein müssen. Nachdem nun die Anzündzeit planmässig gegenwärtig 3/4 5 Uhr ist und um 5 1/4 Uhr alle Laternen brannten war der Vertragsbestimmung genügt. Allerdings ergaben sich nun öfter Umstände, daß sie es in Folge heftigen Windes oder schlechter Gegwege sich das Anzünden verzögern würden, doch senden wir dann in allen solchen Fällen die Anzünder immer um eine entsprechende Zeit früher fort, wogegen wir dann nach §. 7 des Vertrages um die gleiche Zeit früher auslöschen. Hochachtungsvollst Gesellschaft für Gas- Industrie in Augsburg, Gaswerk Steyr, in Vollmacht der Director Otto Pettenkofer. Herr G.R. Jakob Kautsch bestätigt die öfte- re Unregelmässigkeiten beim Anzünden und Ablöschen so z. B. habe unlängst die Gasflamme in der Kollergasse zu Mittag noch gebrannt wohingegen Abend die Laterne in der Schönau beim Dr. Schuster gar nicht angezündet wurde. Herr G.R. Josef Haller ist insbesonders dafür, daß die Gas-Direction verhalten werde die Laternen rein zu halten und zu diesem Behufe mehr Leute aufzunehmen Der Herr Vorsitzende erklärt er sei bereit zur Be-
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