Besagte Aeusserung lautet: Löbliche Stadtgemeinde-Vorstehung Steyr. Auf die uns zur Aeusserung unterbreitete Meldung des Wachmannes Raidl, es habe am Freitag den 23. v.Mts. um halb 6 Uhr Abends in der Sierningergasse noch keine Gaslaterne gebrannt, theilen wir Ihren mit, daß hievon nur so viel richtig ist, daß der betreffende Anzünder allerdings um 5 1/4 Uhr gerade als er die letzten Laterne in dieser Gasse angezündet hatte, von besagtem Wachmanne angehalten wurde. Wir sind nun durchaus nicht gesonnen auf die zwischen diesen beiden stattgehabte Conversation weiter einzugehen, sondern möchten Sie nur höfl. darauf aufmerksam machen, daß es uns aber nicht möglich ist alle Laternen mit einem Schlage anzuzünden und es daher auch aus diesem doch sehr einleuchtendem Umstande in dem § 7 unseres Vertrages vorgesehen wurde, daß höchstens 30 Minuten nach der im Beleuchtungsplane bezeichneten
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