noch einen oder zwei Mann mit dieser Arbeit betrauen möge, da doch dermalen sich ein Mann als absolut unzureichend ergeben muß, bezüglich des schlechten Brennens meinte der Herr Director, daß ohnehin der Gasometer ganz offen und nur anfänglich die Beleuchtung etwas matter sei, betreffend der öfter verspäteten Anzündens wär eine derartige Wachemeldung der Gasanstalts-Direction zur Aeusserung abgetreten worden, welche Aeusserung, aber in einem sehr unpassenden Ton gehalten, auch geradezu Unwahres enthält und daher entschieden zurückgewiesen zu werden verdient. Die erwähnte Meldung lautet: Gestern fand der Gefertigte die Sierningergasse um halb 6 Uhr Abends noch von keiner Gaslaterne beleuchtet an, obwohl die Laternen in jetziger Jahreszeit um 3/4 5 Uhr angezündet sein sollten, infolge dessen sich die dortigen Bewohner der so herrschenden Dunkelheit beklagten. Der Laternenanzunder hierüber zur Rede gestellt gab an, daß er von seinen Herrn immer so spät fortgeschickt wird. Hierüber erstatte ich die Meldung. Steyr, am 23. November 1888 Raidl Machmann Vidi Eidenberger Polizei-Inspektor
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