um Bewilligung von je einen kompletten Anzug für ihre vier unmündigen Kinder theilweise abgewiesen worden ist, wird über Antrag der Section nachdem Bittstellerin ohnehin 5 fl 50 xr monatlich aus dem ArmenInstitute bezieht und auch bei ausserordentlichen Betheilungen berücksichtigt wird einstimmig keine Folge gegeben. - Z. 15791 II. Section Referent Sectionsobmann Herr G.R. Mathias Perz. 4. Nachdem in letzterer Zeit mehrfache Beschwerden über Nichtbeachtung der Ländeordnung eingelaufen sind so hat das Amtbezüglich der Wiederverpachtung dieses Gefälles folgenden Bericht erstattet:
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