Die Section stellt den Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle von der Verlautbarung einer Kundmachung in diesem Sinne Umgang nehmen, jedoch wolle dem Herrn Bürgermeister die FuhrwerksInhaber auffordern, ihren Bediensteten strenge einzuschärfen, das unnöthige und belästigende Schnalzen mit der Peitsche zu unterlassen, widrigenfalls bei Nichtbeobachtung der Kundmachung vom 7. Juni 1888 mit strengeren Maßregeln vorgegangen werden müßte. Dieser Antrag wird nach kur zur Besprechung einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z. 15415 u. ad Z. 15585 3. Dem Rekurse der Anna Löschenkohl gegen den Armenrathsbeschluß vom 31. Oktober l.Js. wo mit sie mit ihrem Ansuchen
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