Ratsprotokoll vom 30. November 1888

Der Gemeinderath schützt gleich den specifischen Alterthumsfreunden werthvolle historische Denkmäler und hat daher z B. erst in jüngster Zeit zur Erhaltung des Leopoldibrunnens am Stadtplatze 500 fl bewilligt; allein so wie man ja auch in anderen Städten in Folge der natürlichen Entwickelung Bastionen und Festungswerke anstandslos beseitigte so kann ja doch auch unmöglich der Gemeinderath der Stadt Steyr als freier Eigenthümer des Schnallenthores gehindert werden daselbst Adaptirungen vorzunehmen oder falls es die Entwicklung der Stadt verlangt, dieses Uiberbleibsel einer geschmacklosen Bauperiode ohne weiters zu entfernen. Nach dem Gegebenen hält der Gemeinderath dafür, es mögen

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