Raths Protokoll. aufgenommen am 30. November 1888 über die diesjährige XIII. ordentliche Sitzung des Gemeinderathes der k.k. l.f. Stadt Steyr Gegenwärtige: Als Vorsitzender der Herr Bürgermeister Johann Berger Der Herr Vicebürgermeister Leopold Putz Die Herren Gemeinderäthe Landsiedl Anton Auböck Kärl Mayr Anton Haller Josef Perz Mathias Hochhauser Johann Dr. Schrader August Holub Karl Jäger Anton v. Waldau Scholz Johann Kautsch Jakob Stierhofer Alois Kurz Alois Dr. Tomitz Franz Lang Franz Turek Josef Schriftführer Stadtsecretär Fritz Hähnel. Entschuldigt haben sich die Herrn G.R. Anzengruber Leopold, Huber Leopold, Ploberger Franz und Redl Johann.
Tagesordnung Mittheilungen I. Section 1. (In vertraulicher Sitzung) Gesuche um Aufnahme in den GemeindeVerband der Stadt Steyr etc. 2. Beschlussfassung über Antrag auf Erlassung einer Vorschrift betreffend Hintanhaltung des Unfuges des Peitschenschnalzens auf öffentlichen Strassen und Plätzen innerhalb des Stadtgebiethes. 3. Recurs der Anna Löschenkohl gegen eine abweisliche Erledigung des Armenrathes Steyr: II. Section. 4. Amtsbericht pcto Wiederverpachtung des Städt. Haft- und Ländgefälles. III. Section. 5. Amtsbericht über den Materialbedarf pro 1889
IV. Section. 6. Praesentations-Vorschlag für ein Wolfgang Pfefferlsches Stipendium jährlicher 100 fl. 7. Gesuch des Arbeiter Lese- und GesangsVereines in Steyr um Uiberlassung eines Unterrichts-Zimmers an der Realschule hier sowie um dessen Beseizung und Beleuchtung zu Unterrichtszwecken. Beginn der Sitzung 5 Uhr Nachmittags. Der Herr Vorsitzende constatirt die Beschlußfähigkeit, erklärt die Sitzung für eröffnet, ersucht zu Verificatoren die Herren G.R. Stierhofer Alois und Tomitz Franz und erstattet sodann folgende Mittheilungen: a. Wie bekannt wurde in der Gemeinderaths-Sitzung vom 2. l. Mts. einstimmig beschlossen am 2. Dezember
l.Js. als den vierzigsten Jahrestag der glorreichen Regierung Sr. Majestät unseres allgeliebten allergnädigsten Kaisers und Herrn offiziell den Festgottesdienst in der hiesigen Stadtpfarrkirche beizuwohnen; nachdem jedoch zufolge Allerhöchsten Wunsches auch jedwede offizielle kirchliche oder religiöse Feierlichkeit zu unterbleiben hat, so unterbleibt der offizielle Kirchengang. b. Ist folgendes Schreiben eingelangt: Sr. Wohlgeboren Herrn Bürgermeister Johann Berger Steyr. Der Verwaltungsrath der oesterr. Waffenfabriks-Gesellschaft hat den Beschluß gefasst, aus Anlass des Regierungs-Jubiläums Sr. Majestät, unseres Aller gnädigsten Kaisers Franz Josef I. fl 10000 mit Warten. Zehntausend Gulden zu gemeinnützigen und
wohlthätigen Zwecken zu widmen. Ich übermache nun Euer Wohlgeboren den genannten Betrag mit dem Ersuchen, den Intentionen des Spenders entsprechend im Interesse der heimischen Industrie hievon fl 9000 zum Baue der beantragten Industriehalle zu verwenden und den Rest pr fl 1000, wie oben bemerkt, wohlthätigen Zwecken zuzuführen. Indem ich Ihnen mit Rücksicht auf den Umstand als am Jubiläumstage ohnehin die Gemeinde Wohlthätigkeitsakte zu vollziehen in Aussicht genommen hat, das Recht einräume mit der Verwendung des Betrages pr fl 1000, bis zu den Weihnachts-Feiertagen zu warten zeichne ich hoch achtungsvoll Josef Werndl. Wird unter lebhaften Beifallsbezeugungen zur sehr erfreulichen Kenntniß genommen und einstimmig beschlossen sowohl dem Herrn Praesi-
denten Sr. Excellenz Baron von Tiller als auch dem Herrn General-Director Josef Werndl den Dank des Gemeindarathes schriftlich übermitteln zu lassen. - ad Z. 16525 c. Der Herr Vorsitzende theilt mit, daß bezüglich der Adaptirung des Schnallenthorthurmes mehrfachen Schriftenwechsel stattfand und ersucht dem Herrn Schriftführer diese Schriftstücke zu verlesen und zwar 1. Erlass der hochlöblichen k.k. Statthalterei vom 3. l.Mts Z. 2888 Praes. Derselbe lautet: An die Stadtgemeinde-Vorstehung Steyr. Es ist zu meiner Kenntniß gelangt, daß über Anordnung der Stadtgemeinde Vorstehung in dem dortigen Schnallenthore welches für Unterstandslose adaptirt wird, Fenster ausgebrochen wurden, wodurch dieses in teressante fortifikatorische Denk-
mal der Gefahr ausgesetzt wird, sei nen alterthümlichen Charakter zu verlieren. Die Stadtgemeinde Vorstehung wird eingeladen wegen der Erhaltung des kunsthistorischen Werthes dieses Thores mit der unter Einem hievon verständigten kk. Centralcommission für Kunst und historische Denkmale in Wien sich sofort ins Einvernehmen zu setzen und vorläufig jede bauliche Veränderung an dem Schnallenthore einzustellen. Uiber das Verfügte ist seinerzeit anher die Mittheilung zu machen.- Linz den 3. November 1888 L. Metternich. 2. Ist am 5. l.Mts. folgendes Telegramm eingelaufen. Bürgermeister Steyr. Nach eingelangter Meldung werden im Schnallenthor trotz Sistirungsersuchen Fenster eingemauert. Ersuche das Verfügte sofort zu berichten. Statthalterei Praesidium. 3. Hierüber wurde am 6. l.Mts. berichtet
Mit Bezug auf den hohen Erlass ddto. 3. l.Mts. Z. 2888 Praes hieramts am 5. l.Mts also gestern eingelangt erlaube ich mir ergebenst zu berichten, daß ich ungesäumt die gemeinderäthliche Bausection von obigen Erlass verständigt habe, und daß dieselbe hierüber einstimmig beschlossen hat, einem hohen Praesidium folgende Aeusserung ergebenst zu unterbreiten. Die Adaptirung des Schnallenthores erfolgt auf Grund des GemeinderathsBeschlusses vom 23. September 1887 Z. 112721. Diese Adaptirung, wodurch vier Wohnräume geschaffen werden, ist ohnehin so lange als möglich verschoben worden, dermalen aber mußte sie vorgenommen werden, weil für zwei hieher gehörige Familien, welche in Folge des ganz abnormen Mangels an kleinen Wohnungen auf Dachböden elend untergebracht
sind, mit Rücksicht auf die jetzliche kalte Jahreszeit Unterstand geschaffen werden mußte. Hiebei wurde übrigens wie beiliegende Skizze zeigt, gemäß höheren Intentionen ohnehin darauf gesehen, daß der alterthümliche Charakter der Aussenseite des Schnallenthorus gewahrt bleibt. Hievon habe ich unter Einem auch dem hier dömizilirenden kk. Conservalor Herrn Gustav Ritzinger verständigt. - Stadtgemeinde Vorstehung Steyr am 6. Novb 1888. Der Bürgermeister Berger. 4. Vom Conservator Herrn Gustav Ritzinger ist am 3. l.Mts. folgendes Schreiben eingelangt. - Löbliche Stadtgemeinde Vorstehung Steyr. Als Conservator der kk. Central-Commission für Erforschung und Erhaltung der Kunst und historischen Denkmale habe ich gemäß des mit dem Erlasse des hohen k.k. Ministeriums für Cultus und Unterricht vom 21. Juli 1873. RGBl. N°. 131 publicirten Statutes und §. 23 der Instruk-
tion dieser Commission die Pflicht wenn die Restaurirung eines alten Kunstdenkmales des Mittelalters oder der Renaissance, eine Bauveränderung, ein Zubau etc. beabsichtigt wird, die betreffenden geistlichen oder weltlichen Behörden, Gemeinden und Private aufzufordern die Restaurirungs-Pläne der CentralCommission mitzutheilen, ferner obliegt dem Conservator bei öffentlichen Kunstdenkmalen die Uiberwachung der Restaurirungsarbeiten nach den von dieser Commission erhaltenen Weisungen. Um nun diese meine Pflicht erfüllen zu können, ist es nothwendig die Unterstützung der Gemeinden zu finden und zwar vor allem in der Richtung, daß diese alle ihr zur Anzeige gebrachten Gebrechen, Schäden, Restaurirungen, Ergänzungen, Um- und Zubauten an kunsthistorischen Werken dem Conservator des Bezirkes zur Kenntniß bringen. Ich erlaube mir daher eine löbliche
Stadtgemeinde Vorstehung zu ersuchen mir in diesem Sinne die erforderliche Unterstützung angedeihen lassen zu wollen, damit ich in der Lage bin, rechtzeitig die Verfügungen zu treffen, die mir in Ausübung meines Amtes zustehen. Steyr am 3. November 1888 Ritzinger kk. Conservator. 5. Dieses Schreiben wurde unterm 6. l.Mts. beantwortet wie folgt: Sr. Wohlgeboren Herrn Gustav Ritzinger k k. Conservator Mit Bezug auf die geschätzte Zuschrift ddto. 3. l.Mts. Zahl 16 beehre ich mich mitzutheilen, daß ich diese Zuschrift dem Herrn Stadt-Ingenieur mit dem Auftrag zugemittelt habe sich von Fall zu Fall mit Euer-Wohlgeboren brevi manu ins Einvernehmen zu setzen. Was die dermalige Adaptirung des Schnallenthores anbelangt so habe ich nach Einvernehmen der Bau-Section dem hochlöblichen
k.k. Statthalterei-Praesidium folgende Aeusserung heute übermittelt: Die Adaptirung des Schnallenthores erfolgt auf Grund des GemeinderathsBeschlusses vom 23. September 1887 Diese Adaptirung wodurch vier Wohnräume geschaffen werden, ist ohnehin so lange als möglich verschoben worden dermalen aber mußte sie vorgenommen werden, weil für zwei hieher gehörige Familien, welche in Folge des ganz abnormen Mangels an kleinen Wohnungen auf Dachböden elend untergebracht sind, mit Rücksicht auf die jetzige kalte Jahreszeit Unterstand geschaffen werden mußte; hiebei wurde übrigens wie beiliegende Skizze zeigt, gemäß höheren Intentionen ohnehin darauf gesehen, daß der alterthümliche Charakter der Aussenseite des Schnallenthores gewährt bleibt. Stadtgemeinde Vorstehung Steyr am 5. November 1888. Johann Berger Bürgermeister.
6. Am 15. l.Mts ist von der kk. CentralCommission für Kunst und historische Denkmale nachstehendes Schreiben an den Bürgermeister der Stadt Steyr eingelangt: Der kk. Conservator, kk. Fachvorstand Gustav Ritzinger in Steyr hat zur Kenntniß der Central-Commission gebracht, daß an dem sogenannten Schnallenthor Veränderungen in allerneuester Zeit vorgenommen werden, die den altehrwürdigen Charakter des in seiner Wichtigkeit nicht zu unterschätzenden Baudenkmales wesentlich beeinträchtigen. Die Central-Commission ergreift im Hinblicke auf dieses beachtenswerthe Bauwerk die gegen wärtige Veranlassung um nicht allein dasselbe der wohlwollenden Berücksichtigung Euer Hochwohlgeboren und des löblichen Gemeinderathes in Wiederholung des im h.o. Schreiben vom 17. Oktober
v.Js. Z. 870 gestellten Ersuchens auf das Wärmste zu empfehlen, ja sogar für dessen Restaurirung ersuchend einzutreten, sondern auch um die diesfälligen Bemühungen des Conservators Ritzinger als mit den Intentionen der Central-Commission in Uibereinstimmung stehend zu bezeichnen. Sollte es wirklich nothwendig sein die Räumlichkeiten des Schnallenthores zu Nothquartieren umzugestalten, so dürfte es sich empfehlen die zur Beleuchtung und Lüftung dieser Raume erforderlichen Fenster an den Seitenwänden des Gebäudes anzubringen, wodurch die schöne Facade desselben mit den Schusslöchern unverändert bleiben könnte; auf diese Weise wäre den Wünschen der CentralCommission auf möglichst intacte
Erhaltung des Thorbaues Rechnung getragen und die intendirte Adaptirung zu Wohnlichkeiten gleichfalls erreicht. Wien, am 13. November 1888. Helfert. 7. Am 20. l.Mts ist sodann folgender kk. Satthalterei-Erlass herabgelangt: An den Herrn Bürgermeister in Steyr. Die kl. Central-Commission für Kunst und historische Denkmale in Wien hat mit der Note vom 13. d.Mts. Z. 1137 hieher bekannt gegeben, daß der Inhalt der an dieselbe geleiteten Erklärung Euer Wohlgeboren vom 6. d.Mts. Z. 125 präs. betreffend die bauliche Umgestaltung des Schnallenthores in Steyr der Central-Commission keineswegs zur Beruhigung diene. Diese Commission bezeichnet es als Thatsache, daß in der Facade des Thores gegen die Stadt an Stelle von Schiesscharten Fenster ausgebrochen werden, welche den
Charakter des Gebäudes arg alteriren und verstümmeln, wobei aber auch der reiche ScraffitoSchmuck daselbst stark beschädigt wird und spricht ihre auf Grund eines Vergleiches der Beilagen der vorerwähnten Erklärung Euer Wohlgeboren mit der vom dortigen Conservator an die Central Commission eingesendeten und ganz verlässlichen Aufnahme des Thores gewonnene Anschauung dahin aus, daß man dem Thorbaue arg mitgespielt hat. Die Central-Commission kann sich daher mit dem Vorgehen der Gemeinde nicht einverstanden erklären und muß den Wunsch aussprechen, daß, wofern es noch ausführbar alles in den vorigen Stand gesetzt werde. Sollte übrigens die Gemeinde-
Steyr in der Zwangslage sein, die Räumlichkeiten des Schnallenthores zu Nothquartieren umzugestalten, so dürfte es sich empfehlen, die zur Beleuchtung und Lüftung dieser Räume erforderlichen Fenster an den Seitenwänden des Gebäudes anzubringen, wodurch die schöne Facade des selben mit den Schußlöchern unverändert bleiben könnte; auf diese Weise wäre den Wünschen der Central-Commission auf möglichst intacte Erhaltung des Thorbaues Rechnung getragen und die intendirte Adaptirung zu Wohnlichkeiten gleichfalls erreicht. Die Central-Commission, welche mit Vergnügen constatirt, daß sie das Vorgehen des Conservators Gustav Ritzinger als mit ihren Intentionen übereinstim-
mend erkenne, hat zugleich das Ersuchen hieher gestellt im Falle der hieramtlichen Zustimmung zu dieser ihrer Euer Wohlgeboren auch bereits directe mitgetheilten Meinung in Betreff der Adaptirung des Schnallenthores dieser Zustimmung auch gegen über der Gemeindevertretung von Steyr Ausdruck zu geben. Indem die hierämtliche Zustimmung zu dieser Anschauung hiemit ausgesprochen wird. werden Eure Wohlgeboren eingeladen, das Erforderliche zu veranlassen, damit den Wünschen der Central-Commission, soweit dies überhaupt noch thunlich ist, entsprochen werde und mir über das Resultat seinerzeit wieder zu berichten. Ich kann jedoch bei diesem Anlasse nicht umhin, dem lebhaftesten Bedauern Ausdruck zu geben, daß der mit dem hieramtlichen Erlasse vom 3. d.Mts. Zahl
2888 praes ergangenen Einladung sich wegen Erhaltung des kunsthistorischen Werthes des Schnallenthores mit der Central-Commission für Kunst und historische Denkmale in das Einvernehmen zu setzen und vorläufig jede bauliche Veränderung an dem fraglichen Thore einzustellen, nicht sofort entsprochen und durch den in dieser ganzen Angelegenheit beobachteten Vorgang dem berufsmässigen Wirken dieser Central-Commission entgegen gehandelt worden ist, welches in dem mit Allh. Entschliessung vom 18. Juli 1873 genehmigten und mit dem Erlasse des hohen kk. Ministeriums für Cultus und Unterricht vom 21. Juli 1873 Reichs-Gesetz Bl. N°. 131, allgemein kundgemachten neuen Statute derselben geregelt erscheint. Linz den 16. November 1888; Weber. Der Herr Vorsitzende theilt mit daß
und die löbl und h er diese Angelegenheit der Bausection mitgetheilt, welche hierüber folgenden Antrag beschlossen hat: Es scheint, daß die hohe Landesbehörde über den historischen Werth des sogenannten Schnallenthores nicht genügend unterrichtet ist und keine Kenntniß hat, daß derselbe aus einer Zeitperiode stammt in welcher ein ganz geschmackloser Baustyl modern war und sonach keinen grösseren historischen Werth hat als alle anderen Befestigungen welche aus dieser Zeit herrühren, denn nicht alles was seit ein paar hundert Jahren steht ist der Erhaltung werth und insbesonders dann nicht, wenn solche Verbleibsel einer Geschmaklosen Bauperiode den gesteigerten Verkehr einer Stadt hindernd im Wege stehen.
Der Gemeinderath schützt gleich den specifischen Alterthumsfreunden werthvolle historische Denkmäler und hat daher z B. erst in jüngster Zeit zur Erhaltung des Leopoldibrunnens am Stadtplatze 500 fl bewilligt; allein so wie man ja auch in anderen Städten in Folge der natürlichen Entwickelung Bastionen und Festungswerke anstandslos beseitigte so kann ja doch auch unmöglich der Gemeinderath der Stadt Steyr als freier Eigenthümer des Schnallenthores gehindert werden daselbst Adaptirungen vorzunehmen oder falls es die Entwicklung der Stadt verlangt, dieses Uiberbleibsel einer geschmacklosen Bauperiode ohne weiters zu entfernen. Nach dem Gegebenen hält der Gemeinderath dafür, es mögen
sowohl die hohe Landes Regierung als auch eine löbliche Central-Commision, in Rede stehende Angelegenheit durch den wohlbegründeten Bericht des Herrn Bürgermeisters an die hohe Landes-Regierung vom 6. l.Mts. und die gewiß entgegenkommende Zuschrift desselben an den Conservator Herrn Gustav Ritzinger vom selben Datum, für erledigt erachten. Der Herr Bürgermeister wird ersucht von diesen Gemeinderathsbeschluß die hohe LandesRegierung und die löbliche Central-Commission zu verständigen. Der Herr Vorsitzende erklärt die Debatte für eröffnet. Herr G.R. Dr. Hochhauser schließt sich den Sections Antrag voll
kommen an und bedauert, daß das Schnallenthor nicht in früheren Jahren abgetragen worden ist wie dies mehrmal beantragt war, hiedurch wären weitere Conflicte vermieden worden, es ist eben jetzt förmlich eine Krankheit alte Bauten auch, wenn sie keinen besonderen Kunstwerth haben zu erhalten man gehe selbst so weit, Eigenthumsrechte einschränken zu wollen. Eine Regulirung der Strasse am Schnallenberg wäre schon lange erwünscht, diese aber ist nicht möglich so lange der Schnallenthurm steht, da dermalen aber die dortigen Wonungen benöthiget werden so behalte er sich vor seinerzeit geeignete Anträge hierüber zu stellen. Herr Gemeinderath Jakob Kautsch meint es sei doch gut, daß das Schnallenthor noch steht sonst hätte man die nun so dringend noth-
wendigen Wohnungen dortselbst nicht adaptiren können auch finde er den Bau des Schnalleuthurmes nicht geschmacklos, es sei ein besserer Baustyl als wie bei so manchen modernen Bauten, das Rathhaus sei auch in früheren Zeiten gebaut und ist gewiß nicht geschmacklos das Schnallenthor ist allerdings kein besonderes Werk der Baukunst, doch sei es ein Bau der, der Erhaltung werth, umsomehr als das Thor niemanden geniert und die übrigen dortselbst stehenden Häuser in Folge ihrer hohen Lage eine zweckentsprechende Regulirung der Strasse dortselbst unthunlich erscheinen lassen, er sei daher gegen den Sectionsantrag. Nachdem sich weiters niemand
zum Worte meldet, kommt der Sections Antrag zur Abstimmung und wird derselbe mit 14 gegen eine Stimme angenommen; die Herren G.R. Lang Franz und Tomitz Franz enthielten sich der Abstimmung. - Z 149 Praes. Die Vereine und Corporationen welche in der Gemeinderaths-Sitzung am 2. l.Mts aus den Reservefond zinsen bedacht wurden, haben ihren Dank hiefür schriftlich abgestattet. Wird zur Kenntniß genommen. Zahl 15017 I. Section. Referent: Sections-Obmann Herr G.R. Anton Jäger v. Waldau. 1. (In vertraulicher Berathung) a. Der Parthieführer der oesterr. Waffenfabrik Franz Mohelsky, bisher in Böhmen heimatsberechtigt, seit 20 Jahren in Steyr, pensionsfähig, wird über sein Ansuchen
gemäß Antrag der Section einstimmig in den hiesigen Gemeindeverband gegen Verlag der Taxe aufgenommen. - Z 16102 b. u c. zwei weitere Gesuche um Aufnahme in den hiesigen Gemeinde Verband wurden über SectionsAntrag einstimmig abgelehnt - Zahl 16174 u. 16172 2. Nachdem fortgesetzt Beschwerden über den Unfug des meist unnöthigen Schnalzens mit der Peitsche seitens der Fuhrleute innerhalb des Stadtgebiethes einlaufen, darunter auch eine schriftliche Beschwerde des löblichen k. k. Kreisgerichts-Praesidiums in Steyr welche zur Verlesung gelangt, hat das Amt den Entwurf einer Kundmachung vorgelegt worach der sogenannte Schmieß an den Peitschen unter Umständen verboten werde.
Die Section stellt den Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle von der Verlautbarung einer Kundmachung in diesem Sinne Umgang nehmen, jedoch wolle dem Herrn Bürgermeister die FuhrwerksInhaber auffordern, ihren Bediensteten strenge einzuschärfen, das unnöthige und belästigende Schnalzen mit der Peitsche zu unterlassen, widrigenfalls bei Nichtbeobachtung der Kundmachung vom 7. Juni 1888 mit strengeren Maßregeln vorgegangen werden müßte. Dieser Antrag wird nach kur zur Besprechung einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z. 15415 u. ad Z. 15585 3. Dem Rekurse der Anna Löschenkohl gegen den Armenrathsbeschluß vom 31. Oktober l.Js. wo mit sie mit ihrem Ansuchen
um Bewilligung von je einen kompletten Anzug für ihre vier unmündigen Kinder theilweise abgewiesen worden ist, wird über Antrag der Section nachdem Bittstellerin ohnehin 5 fl 50 xr monatlich aus dem ArmenInstitute bezieht und auch bei ausserordentlichen Betheilungen berücksichtigt wird einstimmig keine Folge gegeben. - Z. 15791 II. Section Referent Sectionsobmann Herr G.R. Mathias Perz. 4. Nachdem in letzterer Zeit mehrfache Beschwerden über Nichtbeachtung der Ländeordnung eingelaufen sind so hat das Amtbezüglich der Wiederverpachtung dieses Gefälles folgenden Bericht erstattet:
Laut Pachtvertrag ddto. 22 März 1886 Z. 351 ist das Städtische Haft- und Ländgefälle an Herrn Karl Huber vom 1. Jänner 1886 bis 31. Dezember 1888 um den jährlichen Pachtschilling von 30 fl verpachtet und endet demnach dieser Vertrag mit Schluß des laufenden Jahres. Von Seite des Amtes muß nun bemerkt werden, daß sich die Verpachtung dieses Gefälles auf mehrere Jahre nicht empfiehlt nachdem die Wahrnehmung gemacht wurde daß je länger die Pachtzeit dauert, die Bestimmungen der LändeOrdnung immer weniger Beachtung finden, weshalb beantragt wird, dieses Gefälle in der Folge nur von Jahr zu Jahr und stets auf Grund einer Ausschreibung im Pacht zu geben. Die Section beantragt: Das städtische Haft und Länd-
gefälle behufs Verpachtung für das Jahr 1889 mit dem Einreichungs Termine bis 15. Dezember 1888 mittelst einfachen Anschlages an der Amtstafel zur Ausschreibung zu bringen. Herr G.R. Franz Lang ist dafür, daß die Bestimmungen der Ländeordnung bezüglich der Holzablagerung am Quai strenge gehandhabt werde, in letzterer Zeit waren solche Massen von Scheiterholz, abgelagert, daß im Falle eines Brandes die Feuerwehr am unteren Quai keinen Platz zur Wasserbeschaffung etc. gehabt hätte. Herr G.R. Josef Turek ist aus den gleichen Grund für eine strenge Handhabung der Ländeordnung. Der Herr Vorrsitzende erwähnt
daß wie aus den Akten ersichtlich diesbezüglich bereits das Nöthige verfügt worden ist. Hierauf wird der Antrag der Section einstimmig zum Beschlusse erhoben - ad Z. 16163 III. Section. Referent Sections Obmann Herr G.R. Joh. Redl 5. Bezüglich der Beistellung des Materialbedarfes pro 1889 im veranschlagten Kostenbetrage von 4160 fl 80 xr als lärchene Brückenstreu 2236 fl 20 xr Lärchene Geländerbäume 210 60 xr Lärchene Endsbänme 110.- Weiche Endsbäume 1281.- Weiche Bodenladen 98.- Gemeinladen 90.- Schindellatten 30.- Ziegellatten 45.- Weiche Schindel 60.- Summa 4160 fl 80 xr beantragt die Section, abzüglich der bereits zur Lieferung vergebenen 360 Stück Brückenstreu eine Offert
Ausschreibung mit Termin bis einschließlich 20. Dezember 1888 veranlassen zu wollen. Beschluss einstimmig nach Antrag Z. 16537 IV. Section. Referent: Sectionsobmann Herr G.R. Anton Mayr. 6. Um das seitens der hochlöbl. k.k. Statthalterei in Linz bereits zum zweitenmale aus geschriebene Wolfgang Pfefferlsche Stipendium jährlicher 100 fl für an Gymnasien oder Universität studierende Bürgerssöhne von Steyr sind innerhalb des Concurstermines zwei Bewerber eingeschritten u. zwar Josef Angel, Comptoirist der Steinböckschen Weingroßhandlung in Linz für seinen Sohn Alois, Hörer der med.
Facultät in Wien und Josef Neumayr Fabriksarbeiter in Steyr Wolfernerstrasse N°. 2 für seinen Sohn Josef, Studierender der IV. Gymnasialclasse in Linz. Die Section beantragt nun für das in Rede stehende Stipendium der hochlöblichen k.k. Statthalterei in Linz den Josef Neumayr, Schüler der IV. Gymnasialclasse in Linz zur Verleihung zu praesentieren nachdem dieser Schüler sowie auch dessen Geschwister noch keinerlei Stipendium bezieht während der Bewerber Josef Angel für seine beiden Söhne Alois und Karl ohnehin bereits drei Stipendien pr zusammen 300 fl beziehe. Beschluß einstimmig nach Antrag der Section. - Zahl 15866 7. Vom Arbeiter Lese- und GesangVerein in Steyr liegt folgendes Ansuchen vor: Löbliche
Gemeinde Vorstehung in Steyr. Gestützt auf das Wohlwollen, welches die löbliche Gemeinde-Vorstehung, obigen Vereine entgegen bringt erlaubt sich dieser die Bitte zu stellen: I. Um Uiberlassung eines Unterrichtszimmers in der Realschule an den beiden Abenden Mittwoch und Freitag von 8 6is 9 Uhr Abends behufs Abhaltung eines Curses für Stenographie, geometrisches- und kaufmännisches Rechnen. II. Um Beheitzung und Beleuchtung des Un- terrichts-Lokales. In Unkenntniß der Sachlage hat man sich an Herrn Realschul Director gewendet welcher seine Zusage von der löblichen Gemeinde-Vorstehung abhängig machte. Da dem Arbeiter-Lese und Gesangs-Vereine die Mittel
mangeln, um behuf diesen ein Privatlokale aufzunehmen und das Vereinslokale für die grosse Schülerzahl zu klein und höchst unpassend ist. Die Vereinsleitung hofft, daß die löbliche GemeindeVorstehung dieser Bitte Folge leisten wird. Zeichnen sich für den Ausschuß Thom. Heinz, Obmann. Jakob Poschinger, Schriftführer. Die Section beantragt dieses Ansuchen in Würdigung des zu billigenden Zweckes im Principe zu empfehlen, jedoch mögen noch Erhebungen gepflogen werden bezüglich der Wahl der Lehrkräfte etc. Herr Gemeinderath Franz Tomitz befürwortet die Bewilligung des Ansuchens, worauf der Sectionsantrag einstimmig zum Beschlusse erhoben wird. - Z 16103
Nach Erledigung der Tagesordnung ergreift Herr G.R. Dr. Hochhauser, das Wort bezüglich der allgemeinen Klagen über die schlechte Lichtstärke des hiesigen Leuchtgases und der aeusserst mangelhaften Reinigung der öffentlichen Laternen und fragt den Herrn Bürgermeister ob er diesbezüglich bereits etwas veranlaßt habe: Derselbe theilt mit, er, habe dem Herrn Director zu sich ersuchen lassen, und ihm bezüglich des schmutzigen Zustandes der öffentlichen Laternen der ungenügenden Leuchtkraft und der öfteren Unregelmässigkeiten in der Einhaltung der vereinbarten Anzündezeit gesprochen, der Herr Director meinte er habe ohnehin einen Mann welcher mit den Putzen der Laternen betraut sei, worüber ihm bedeutet wurde, daß er einfach
noch einen oder zwei Mann mit dieser Arbeit betrauen möge, da doch dermalen sich ein Mann als absolut unzureichend ergeben muß, bezüglich des schlechten Brennens meinte der Herr Director, daß ohnehin der Gasometer ganz offen und nur anfänglich die Beleuchtung etwas matter sei, betreffend der öfter verspäteten Anzündens wär eine derartige Wachemeldung der Gasanstalts-Direction zur Aeusserung abgetreten worden, welche Aeusserung, aber in einem sehr unpassenden Ton gehalten, auch geradezu Unwahres enthält und daher entschieden zurückgewiesen zu werden verdient. Die erwähnte Meldung lautet: Gestern fand der Gefertigte die Sierningergasse um halb 6 Uhr Abends noch von keiner Gaslaterne beleuchtet an, obwohl die Laternen in jetziger Jahreszeit um 3/4 5 Uhr angezündet sein sollten, infolge dessen sich die dortigen Bewohner der so herrschenden Dunkelheit beklagten. Der Laternenanzunder hierüber zur Rede gestellt gab an, daß er von seinen Herrn immer so spät fortgeschickt wird. Hierüber erstatte ich die Meldung. Steyr, am 23. November 1888 Raidl Machmann Vidi Eidenberger Polizei-Inspektor
Besagte Aeusserung lautet: Löbliche Stadtgemeinde-Vorstehung Steyr. Auf die uns zur Aeusserung unterbreitete Meldung des Wachmannes Raidl, es habe am Freitag den 23. v.Mts. um halb 6 Uhr Abends in der Sierningergasse noch keine Gaslaterne gebrannt, theilen wir Ihren mit, daß hievon nur so viel richtig ist, daß der betreffende Anzünder allerdings um 5 1/4 Uhr gerade als er die letzten Laterne in dieser Gasse angezündet hatte, von besagtem Wachmanne angehalten wurde. Wir sind nun durchaus nicht gesonnen auf die zwischen diesen beiden stattgehabte Conversation weiter einzugehen, sondern möchten Sie nur höfl. darauf aufmerksam machen, daß es uns aber nicht möglich ist alle Laternen mit einem Schlage anzuzünden und es daher auch aus diesem doch sehr einleuchtendem Umstande in dem § 7 unseres Vertrages vorgesehen wurde, daß höchstens 30 Minuten nach der im Beleuchtungsplane bezeichneten
Anzündzeit sämmtliche Laternen angezündet sein müssen. Nachdem nun die Anzündzeit planmässig gegenwärtig 3/4 5 Uhr ist und um 5 1/4 Uhr alle Laternen brannten war der Vertragsbestimmung genügt. Allerdings ergaben sich nun öfter Umstände, daß sie es in Folge heftigen Windes oder schlechter Gegwege sich das Anzünden verzögern würden, doch senden wir dann in allen solchen Fällen die Anzünder immer um eine entsprechende Zeit früher fort, wogegen wir dann nach §. 7 des Vertrages um die gleiche Zeit früher auslöschen. Hochachtungsvollst Gesellschaft für Gas- Industrie in Augsburg, Gaswerk Steyr, in Vollmacht der Director Otto Pettenkofer. Herr G.R. Jakob Kautsch bestätigt die öfte- re Unregelmässigkeiten beim Anzünden und Ablöschen so z. B. habe unlängst die Gasflamme in der Kollergasse zu Mittag noch gebrannt wohingegen Abend die Laterne in der Schönau beim Dr. Schuster gar nicht angezündet wurde. Herr G.R. Josef Haller ist insbesonders dafür, daß die Gas-Direction verhalten werde die Laternen rein zu halten und zu diesem Behufe mehr Leute aufzunehmen Der Herr Vorsitzende erklärt er sei bereit zur Be-
hebung der besprochenen Uibelstände eine Commission einzuberufen. Herr G.R. Jakob Kautsch beantragt diese Angelegenheit der Rechtssection zur weiteren Berathung und Antragstellung zuzuweisen. Herr G.R. Dr. Hochhauser unterstutzt diesen Antrag; der Herr Bürgermeister habe bereits alles gethan, was seitens des Amtes zu thun war, wenn trotzdem die Uibelstände fortbe stehen, so muß eben nach den diesbezüglichen Bestimmungen des Vertrages das Weitere veranlaßt werden und ist daher die Zuweisung der Angelegenheit an die I. Section vollkommen richtig. Hierauf wird der Antrag des Herrn G.R. Jakob Kautsch einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z. 16289 & 16434 Schluß der Sitzung 5 Uhr Nachmittags. Der Vorsitzende Die Gemeinderäthe Der Schriftführer
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