und 2 Dezember d.Js. die Häuser zu beflaggen. 2. Am 1. Dezember Gedenkfeier in den Schulen Vertheilung einer patriotischen Festschrift an die Schulkinder auf Kosten der Gemeinde 3. Am 2. Dezember Festgottesdienst in der Stadtpfarrkirche, zu welchem die Stadtvertretung im Einvernehmen mit dem hochwürdigen Stadtpfarramte die Spitzen der Behörden und Ämter, der Bürgergarde, der beiden Feuerwehren und des Veteranen-Vereines einladet. Mittags Ausspeisung der Armen in sämtlichen hiesigen Armenhäusern auf Kosten der Gemeinde. Ferner beantragt das Comité im Anschlusse zu den bereits bekannten Jubiläums-Wohlthätigkeits-Akten dem Ansuchen des Curatoriums der k.k. vereinigten Fachschule und Ver-
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