auch solche hieramts in Evidenz geführte Arme über Vorschlag der betreffenden Armenräthe betheilt werden welche nicht in Armenhäusern unter gebracht sind. Dieser Antrag wird einstimmig zum Beschlusse erhoben. III. Section Referent Sectionsobmann Herr Gemeinderath Johann Redl. 10. Da es wünschenswerth erscheint, daß das Trottoir in der Schweizergasse welches bisher bis Ende des Hauses des Herrn Linzinger hergestellt ist, bis zum Ende dieser Gasse hergestellt werde, wurde das städtische Bauamt beauftragt den diesbezüglichen Kostenvoranschlag auszuarbeiten. Nach demselben betragen die
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