Ratsprotokoll vom 10. August 1888

Z. 6673 Prs, ertheilten Ermächtigung 1. die Zustimmung zur projectirten Wassereinleitung in das im hierortigen k.k. Kreisgerichts Gebäude untergebrachte Feuerwehr Depot I versagt und dagegen 2. die Ausführung der von der löblichen Gemeinde Steyr auf deren Kosten bereits bewilligten Pflasterung des vorgedachten Locales im Interesse der Sicherung des Kellergewölbes zur Bedingung der ferneren Belassung der Dampf-Feuerspritze an Depot N°. I gesetzt. Hievon wird die löbliche Stadtgemeinde-Vorstehung in Erledigung der obigen Note unter Rückschluß der hieramtlichen Note vom 3. Juli 1888. Z 941 Prs dann der Eingabe der freiwilligen Feuerwehr Steyr Z. 7166, des Protokolles vom 25. Mai 1888 und des Situationsplanes zur gefälligen Kenntniß

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