trag von mindestens 5.000 fl bei zweiclassigen Handwerkerschulen von 3500 fl erforderlich ist. Der Bedarf an Lokalitäten für eine dreiclassige Handwerkerschule ist in der beiliegenden Uibersicht zusammengestellt und wird bemerkt, daß sich derselbe auch bei zweiclassigen allgemeinen Handwerkerschulen nicht sehr erheblich verringert. Indem ich der Stadtgemeindevorstehung hievon mit Beziehung auf den Bericht vom 31. August 1887 Zahl 10196 die Mittheilung mache, ersuche ich hievon den Gemeinderath von Steyr in die Kenntniß zu setzen und mir die von demselben über obige Erfordernisse zur Errichtung einer allgemeinen Handwerkerschule gefaßten Beschlüsse mit thunlichster Beschleunigung, längstens aber bis 15. August d. Js. bekannt zu geben. Linz den 6. Juli 1888. Der kk. Statthalter Weber. Der Maximalbedarf an Lokalitäten
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