1. Dem Ansuchen des Benedikt Pfaffenbichler Hausbesitzers und Schlossermeisters in Steyr Gleinkergasse Orient N°. 42 um Ertheilung des Bürgerrechtes wird gemäß des Sectionsantrages einstimmig gegen Erlag der Taxe Folge gegeben. Z 9060 2. dem Recurse der Maria Obermayr, Engegasse N°. 22 wohnhaft, gegen das Erkenntnis des Armenrathes Steyr vom 4. Juni 1888 Zahl 144 AR mit welchen das Ansuchen derselben um Aufnahme in ein Unterstandshaus und um Verpflegung abgewiesen wurde wird nach Darlegung des Sachverhaltes durch den Herrn Referenten gemäß des Sectionsantrages aus den vom Armenrathe geltend gemachten Gründen einstimmig keine Folge gegeben. - Z. 8670 3. Der Recurse der Katharina Jetzinger, NagelschmiedgesellensGattin in Stiedelsbach gegen das
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