Ratsprotokoll vom 6. Juli 1888

über die Einnahmen und Ausgaben der Stadtgemeinde Steyr, so wie der hiesigen Versorgungs-Anstalten sind nach §. 50 des Gemeinde Statutes durch 14 Tage zur öffentlichen Einsicht aufgelegen und ist laut Amtsbericht keinerlei Einwendung vorgebracht worden. Die Section stellt daher den Antrag der löbliche Gemeinderath wolle die beiliegenden Rechnungsabschlüsse zur Kenntniß nehmen, die übliche Verlautbarung derselben durch Drucklegung in 300 Exemplaren verordnen und dem städt. Cassier Herrn Paarfusser das Absolutorium ertheilen. Wird der Sectconsantrag einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z. 8720 6. Nachdem nur ein Offert für die Uibernahme der städt. Vorspannsfuhren und zwar von Seite des bisherigen Pächters Leopold Steiner eingelangt ist, beantragt die Section dieses Offert unter den bisherigen Bedingungen anzuneh-

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