in der städt. Depositencasse hinterlegt. Das von der Stifterin nach dem Ableben des Fruchtnissers Anton Maxrieser der Gemeinde Vorstehung Steyr eingeräumte Verleihungsrecht des Interessenbezuges aus dem Theilbetrage pr Eintausend Gulden und gemäß §. 15 des Armen Statutes der Stadt Steyr durch den Aumenrath Steyr im Einverständnisse mit dem jeweiligen Bürgermeister oder dessen Stellvertreter ausgeübt werden. Ferners werden nach dem Ableben des Bezugsberechtigten die Zinsen des weiteren Betrages pr Eintausend fünfhundert Gulden für Krankenzwecke im städtischen Sct. Anna Spitale verwendet. So geloben und versprechen wir gefertigte Vertreter der Stadtgemeinde Steyr und des städt. Armenathes für uns und unsere Nachfolger im Amte für die getreue Erfüllung und gute Ver-
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