Ratsprotokoll vom 8. Juni 1888

hat die Zinsen des vorerwähnten Legates so lange mein Gehilfe Anton Maxrieser am Leben sich befindet, diesem halbjährig auszufolgen und richtiger für dessen Lebensunterhalt zu verwenden. Ich vermache demselben diesen Fruchtgenuß weil er bereits 29 Jahre treu und redlich im Hause gedient hat und nun erwerbsunfähig ist. Nach dem Ableben des Anton Maxrieser sollen die Zinsen von einem Theilbetrage von Eintausend Gulden Silberrenten entweder an einen unbescholtenen erwerbsunfähigen armen Bäckermeister oder Bäckergesellen der Stadt Steyr erfolgt werden. Die Auswahl unter mehreren Bewerbern wird dem jeweiligen Bürgermeister der Stadt Steyr überlassen, doch muß der zu Betheilende in die hierortige Gemeinde zuständig sein. Die Zinsen von dem weiteren Betrage pr Eintausend fünf-

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