Anschaffung dieses Gitters. Es kann also kein Zweifel bestehen, daß die Gemeinde zur Auszahlung der Kosten für dieses Gitter verpflichtet ist, weil der Bürgermeister mit Wissen und Zustimmung der Vertreter der Gemeinde dieses Gitter bestellte. Herr Gemeinderath Dr. Hochhauser stellt in längerer Rede den ganzen Sachverhalt dar, gemäß welchem er sein Rechtsgutachten abgegeben hat Hierauf wird der Antrag der Section, dem Ansuchen des Herrn Karl von Koller um Zahlung des vom bestrittenen Kaufschilling per 342 fl 02 xr sammt 6 % Verzugszinsen seit 3 Jahren und Einbringungskosten Folge zu geben, nach kurzer Debatte mit allen gegen 2 Stimmen zum Beschlusse erhoben. Z. 5787 5. Herr Baumeister Anton Plochberger hat um Ausfolgung seines restlichen Guthabens aus der Bauführung im St. Anna Spitale pr 3494 fl, welchen Betrag er seinerzeit bis 26. November 1889 unverzinslich liegen zu lassen sich verpflichtet hatte gegen Vergütung der 4 1/2 % Zinsen bis 26. November 1889, angesucht. Die Section beantragt dem Gesuchsteller Anton Plochberger den restlichen Betrag per 3494 fl unter Abzug der 4 1/2 % Zinsen vom 1. Juli 1888 bis 26. November 1889 im Betrage von 218 fl 35 xr auszubezahlen. Dieser Antrag wird einstimmig zum Beschlusse erhoben. Z. 5966 6. Dem Ansuchen des Philosophen-Unterstützungsvereines an der k. k. Universität in Wien um einen Unterstützungsbeitrag für das Jahr 1887/8 wird gemäß des Sectionsantrages einstimmig keine Folge gegeben. Z. 6538 7. Das städtische Polizei-Inspektorat hat um Anschaffung von 12 Stück Regenmäntel aus
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2