5. März l.Js. aufgefordert diesen Anforderungen zu entsprechen. Derselbe hat hingegen unterm 20. März l.f. an den Gemeinderath den Recurs ergriffen in welchen er ausführt, daß er obige Anforderungen für ungerechtfertigt hält und auf Grund dessen ersucht hievon Abgang zu nehmen und ihm die Aufführung besagter Werkzeugsütte zu gestatten. Die Section beantragt, der löblich Gemeinderath wolle beschliessen dem Recurse des Herrn Alois Menhardt Folge zu geben und demselben die provisorische Aufführung der Werkzeughütte zu gestatten. Vorliegende Akten sind an die Bausection des Gemeinderathes zurück zu leiten. Nach längerer Debatte kommt, da kein Gegenantrag gestellt worden der Sectionsantrag zur Abstimmung für denselben ergeben sich jedoch nur 10 gegen 10 Stimmen; sonach die Entschnidung dem Herrn Bürgermeister zusteht. Derselbe entscheidet für den Sectionsantrag doch mit der Motivirung, daß vor Hinaus-
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