der Section einstimmig Folge gegeben. Zahl 4289 und 5457 2. Herr Baumeister Alois Menhardt Besitzer der Grundparzellen N. 590/3 und 590/4 an der Sierningerstrasse hat mit Eingabe vom 22. Februar l.Js. unter Vorlage zweier Pläne um eine AugenscheinsCommission behufs Herstellung einer Werkzeughütte auf seinen obgenannten Grundstücke angesucht. Nachdem dieses Ansuchen nicht auf eine provisorische Bauführung lautete und gemäß §. 4 der Bauordnung von neuen Bauparzellen der GrundbuchExtract vorzulegen ist und ferner nach §. 5 der Bauordnung bei jedem an einer bereits bestehenden oder projektirten und zur Ausführung genehmigten öffentlichen Passage zu führenden Neu-, Zu- oder Anbau ein ordnungsmässig verfaßter Situations- und Niveauplan in zwei Parien vorzulegen ist, so werde Herr Baumeister Alois Menhardt mit Dekret vom
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