Ratsprotokoll vom 23. März 1888

Zuschrift der löblichen Gemeinde Vorstehung vom 22. Februar d.J. Zahl 2193 wurde bei der Hauptversammlung am 26. Februar d.Js. beschlossen den darin vorgeschlagenen Vergleich in der Weise an zunehmen, daß zur Anlage eines öffentlichen Weges auf der Parzelle 449 ein Streifen in der Breite von 3 Meter längs der Grenze der Parzelle 448 der Gemeinde Steyr unter der Bedingung eigentfümlich abgetreten wird, daß von Seite der löblichen Gemeinde-Vorstehung die bei der Anlage dieses Weges erforderliche Zurückversetzung des Zaunes und des auf der Parzelle 449 befindlichen Stadels an einem von der Wehrgraben-Commune bestimmten Platze auf Ihre Kosten bewerkstelligt werde und an den Uferschutzbauten, welche auf die Parzelle 449 entfallen, zu 2/5 Theilen der Kosten participire endlich auch die Kosten der Errichtung des Vergleiches und der gründbücherlichen Eintragung aus Eigenem zu tragen habe. Indem ich hievon die löbliche Gemeinde

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