zugefallenen baren Rückzahlungsbetrage seines Grundentlastungskapitals in oest. Währ. pr 11907 fl circa 3000 fl erübrigt werden sollten. Nachdem nun aber die Auslagen des genannten Fondes für oberwähnte Arbeiten im Nettobetrage sich auf rund 10.000 fl belaufen, so dürfte es sich vielleicht empfehlen vorderhand noch von der Rückzahlung des in Rede stehenden PassivKapitales, für welches die Zinsen bis 6. Dezember 1887 beglichen erscheinen, Umgang zu nehmen umsomehr, nachdem der Mildeversorgungsfond einzig nur auf fixe Jahres Einkünfte zahlen kann und zur Ermöglichung der Bestreitung etwaiger unvorhergesehener grösserer Auslagen denn doch auch immerhin für das Vorhandensein einer hinlänglichen Cassebarschaft bei demselben entsprechende Vorsorge getroffen werden sollte, zu dem erlaubt man sich zu bemerken, daß der durch die Rückzahlung erwähnten Grund-
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