Die Section beantragt dies zur Kenntnis zu nehmen und die vom Herrn Bürgermeister zur Entsendung in die Wahlcommissionen vorgeschlagenen Personen in dieser Eigenschaft bestättigen. Der Sectionsantrag wird einstimmig zum Beschlusse erhoben und wird der Herr Bürgermeister ermächtiget, für den Fall als einer der Herren verhindert wäre, einen Ersatzmann zu bestimmen. - Z 2418 4. Laut Amtsberichtes vom 25. Februar hat im nächsten Monate die commissionelle Bemessung der Militärtaxe pro 1887 stattzufinden und sind gemäß §. 8 des Militärtaxgesetzes und der Ministerialverondnung vom 20. März 1881 von Seite des Gemeinderathes in diese Commission zwei Mitglieder und ein Ersatzmann zu wählen. Die Section beantragt den Amtsbericht zur Kenntniß zu nehmen, als Commissionsmitglieder die
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