niß zu nehmen und die vom Herrn Bürgermeister vorgeschlagenen Wahltage zu genehmigen. Der Sectionsantrag wird einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z 2332 c. Der Herr Bürgermeister kaiserl. Rath Georg Pointner hat ferner folgendes anher bekannt gegeben. Nach §. 35 Gemeinde Statut ist die Wahl der Mitglieder des Gemeinderathes durch eigene Wahlcommissionen zu leiten, welche über Vorschlag des Herrn Bürgermeisters von dem Gemeinderathe für jeden Wahlkörper aus fünf stimmberechtigten Mitgliedern wieder zu setzen sind. Uiber Vorschlag des Herrn Bürgermeisters werden nach angeführte Herren zu Mitgliedern für die nächste Gemeinderathswahl dem löblichen Gemeinderathe zur Bestättigung namhaft gemacht und zwar: Für den I. Wahlkörper: die Herren Franz Nothhaft, Galanteriewaaren- händler Karl Fellerer, Kupferschmied Franz Lang, Bürstenfabrikant Karl Auböck, kk. Steueramts Controlor Johann Haberkorn, Buchbinder
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