die Ehrenstelle des Bürgermeisters die ich seit dem Jahre 1879 zu führen die Ehre habe mit dem Zeitpunkte der Neuconstituirung des löblichen Gemeinderathes in die Hände desselben zurück zu legen und bei dem Umstande als das gemeinderäthliche Mandat des Ge- fertigten erst in der nächstjährigen Wahlperiode erlöschen würde erlaube ich mir an den löblichen Gemeinderath die Bitte zu richten, meinen Austritt vor der Zeit bewilligen und die Ausschreibung der Ergänzungswahl für das Mandat des Gefertigten beschliessen zu wollen. Steyr den 10. Februar 1888 Georg Pointner. Bürgermeister kaiserl. Rath. Hieran anknüpfend ersucht er dieses sein Schreiben zur genehmigenden Kenntniß zu nehmen und die Ausschreibung der hiedurch nöthigen Ergänzungswahl zu beschliessen. Nach längerer Besprechung in welcher der Herr Bürgermeister wiederholte Ansuchen wenigstens noch ein Jahr im Amte zu verbleiben, mit Rücksicht
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