Ratsprotokoll vom 10. Februar 1888

a. An die Stadtgemeinde Vorstehung Steyr. Seine k. und k. Apostolische Majestät haben mit Allerhöchster Entschliessung vom 11. Jänner 1888 den vom ob. oesterr. Landtage beschlossenen Entwurfe eines Gesetzes mit welchem der Stadtgemeinde Steyr der Verkauf der gemeinsamen Notenrenten pr 154.400 fl und die Aufnahme eines Darlehens von einer halben Million Gulden für Gemeindebedürfnisse bewilligt wird die Allerhöchste Sanktion Allergnädigst zu ertheilen geruht. Das k.k. Statthalterei Praesidium in Linz hat hievon in Folge des Erlasses des hohen k.k. Ministeriums des Innern vom 16. Jänner d.Js. Z. 768 mit Note vom 20. Jänner 1888 Z. 276 Prs dem Landes Ausschusse zur weiteren Verfügung mit dem Anhange Mittheilung gemacht, daß die Kundmachung des Allerhöchst sanktionirten Gesetzes im Gesetz- und Verordnungsblatte für das Erzherzogthum Oesterreich ob der Enns unter Einem veranlaßt wird. Die mit dem Berichte der Stadtgemein-

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