Ratsprotokoll vom 10. Februar 1888

darüber hinaus, ich glaube die Sache hätte objektiv besprochen werden sollen. Herr G.R. Berger stellt die Anfrage, ob es nach der Geschäftsordnung gestattet ist im Gemeinderathe persönliche Fragen zu behandeln. Der Herr Vorsitzende erwiedert auf diese Anfrage, daß ihm diesbezüglich ein derartiger Vorgang, so lange er im Gemeinderathe sei, nicht vorgekommen. Er glaube, daß der welcher beleidigt wird sich an das betreffende Organ zu wenden habe und von dem die Rechtfertigung zu erlangen habe, daß der Gemeinderath einen Richter machen wolle das bezweifle er, daß dies in irgend einem Paragraphe begründet sei. Herr Gemeinderath Holub replicirt dagegen, daß er nur das Ersuchen gestellt, dahin zu wirken, daß diese Gehässigkeit in der Folge wo möglich hintangehalten werde. Der Herr Vorsitzende erklärt, daß die Gemeinde hier kein Localorgan habe, unsere Vertretung haben beide Blätter; das ist Sache der Presse, ob sie klug oder richtig gehandelt habe; das ist eine

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