se in Steyr in Aussicht genommen ist andererseits aber man doch nicht wissen könne ob dieselbe eine so grosse Summe zur Verfügung haben werde auch heißt es im Beschlusse der Gemeinderath gedenkt etc., es sei ihm also hiedurch noch nicht verwehrt, wenn es die Verhältnisse empfehlenswerth erscheinen lassen sollten, das Darlehen bei einem anderen bewährten Geld Institute aufzunehmen. Mit dieser Erklärung geben sich beide Herren zufrieden und erscheint sonach dieser Punkt der Berathung erledigte Zahl 14865 b. Ist folgender Erlass eingelangt: An die Stadtgemeinde Vorstehung Steyr Der Landes Ausschuß genehmigt die vom Gemeinderathe der Stadt Steyr in der Sitzung am 23. November 1887 für das Jahr 1888 beschlossene Einhebung einer 50 % Umlage auf die directen Steuern einer Verbrauchsumlage auf gebrannte geistige Flüssigkeiten mit 2 fl pr Hektoliter und
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