bedienen und ist das Ablagern derselben auf dem Boden aus ReinlichkeitsRücksichten durchaus untersagt. Die nöthigen Schrägen und das Depot hiefür wird dem Pächter von der Gemeinde beigestellt, jedoch hat derselbe für deren jedesmaliges Ausund Einräumen selbst zu sorgen. Steyr am 30. November 1887 der Stadt Secretär Hähnel. Die Section beantragt dem Mauthpächter Herrn Franz Lavrencic das Waag und Niederlagsgefälle sowohl als auch den Ertrag der sogenannten Schweineschrägen im Sinne des vorliegenden Amtsberichtes um je 400 fl also zusammen um 800 fl auf ein weiteres Jahr zu überlassen. Beschluß einstimmig nach Antrag. Z.14484 4. Karl und Anna Jäger v. Waldau Bräuereibesitzer in Ennsdorf sind um die Einwilligung zur Löschung des auf den ihnen zugeschriebenen ehemals Johann Seidlschen Antheilen an dem Schlüsselhofe in Steyr haftenden Leopold Pacherschen Stiftungs Kapitales pr 11000 fl
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