fangen, successive aufgehoben werden. Die Stadtgemeinde Vertretung von Steyr erklärt nun über Aufforderung des hochlöbl. k. k. Landesschulrathes Linz vom 17. November 1887. Z. 2927 L. Sch. R. die hinsichtlich der Oberrealschulclassen in Steyr mit der hieramtlichen Erklärung vom 12. Juli 1872 Zahl 3723 eingegangenen Verpflichtungen und Beitragsleistungen auch während der Zeit der successiven Auflösung der in Rede stehenden Oberrealschulclassen vollkommen aufrecht zu erhalten resp. denselben gegen dem zu entsprechen, daß ihr die in obiger Erklärung enthaltenen Rechte und Bezüge gewährt bleiben. Zur Bekräftigung dieser erneuert übernommenen Verpflichtungen werde auf Anordnung des Gemeinderathes der Stadt Steyr diese rechtsverbindliche Urkunde ausgestellt, von dem Bürgermeister und zweien Mitgliedern des Gemeinderathes unterfertigt und mit dem Stadtsiegel bekräftigt. Steyr am 9. Dezember 1887. Der Bürgermeister kaiserl. Rath. Die Gemeinderäthe
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