Ratsprotokoll vom 09. Dezember 1887

leistungen für die fortbestehende Staatsunterrralschule in Steyr genehmigend zur Kenntniß genommen. Hievon setzt der k. k. Landesschulrath Euer Wohlgeboren mit der Einladung in die Kenntniß auch hinsichtlich der Beitragsleistungen der Stadtgemeinde für die Oberklassen der Anstalt während der Zeit ihrer successiven Auflösung eine verbindliche Erklärung der Gemeinde-Vertretung zu veranlassen und dieselbe baldigst dem k. k. Landesschulrathe vorzulegen. Linz den 17. November 1887 Der k. k. Statthalter Weber. Die abverlangte Erklärung lautet im Entwurf: Erklärung: Mit dem hohen Erlasse des Herrn Ministers für Cultus und Unterricht vom 8. August 1887. Z. 16209 intimirt mit dem Erlasse des h. k. k. Landesschulrathes Linz vom 15. August 1887. Z 1918 L. Sch. R. wurde der Stadtgemeinde Vorstehung Steyr eröffnet, daß Seine k. und k. Apostolische Majestät mit Allerhöchster Entschliessung vom 29. Juli 1887 allergnädigst zu genehmigen geruhte, daß die Oberclassen der Staats-Oberrealschule zu Steyr vom Schuljahre 1887/88 ange-

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