Raths-Protokoll aufgenommen am 9. Dezember 1887 über die diesjährige XVII. ordentliche Sitzung des Gemeinderathes der k. k. l. f. Stadt Steyr. Gegenwärtig sind: als Vorsitzender der Herr Bürgermeister Kaiserl. Rath Georg Pointner. ferner der Herr Vicebürgermeister Leopold Putz. Die Herren Gemeinderäthe Kautsch Jakob Anzengruber Leopold Landsiedl Anton Berger Johann Mayr Anton Brandl Friedrich Olbrich Hugo Perz Mathias Breselmayr Franz Redl Johann Göppl Emil Schrader August Haller Josef Tomitz Franz Holub Karl Turek Josef Huber Lopold und als Schriftführer Stadt Secretär Fritz Hähnel Entschuldigt sind die beiden Landtags Abgeordneten Dr. Johann Hochhauser und Anton Jäger v. Waldau.
Tagesordnung Mittheilungen I. Section 1. (in vertraulicher Sitzung) Gesuch um Aufnahme in den Gemeinde Verbund der Stadt Steyr und Verleihung des Bürgerrechtes. 2. Erlass des k. k. Landesschulrathes Linz betreffs Ausstellung einer Erklärung hinsichtlich der Beitragsleistung für die aufzulassenden Oberrealschulclassen. 3. Amtsbericht pcto Wiederverpachtung eines Gefälles. 4. Gesuch um Bewilligung zur Löschung eines grundbücherlich einverleibten Schuldkapitales für die Pachersche Pfründenstiftung. 5. Wahl eines Ersatzmannes in den Sparcassa Ausschuss. II. Section. 6. Amtsbericht über den Stadtcasse Journals Abschluss pro Oktober 1887.
7. Amtsbericht pcto Bestimmung der Verbrauchs-Umlage für gebrannte geistige Flüssigkeiten pro 1888. 8. Protokollar Anzeige pcto Kündigung des Gewölbes N°. 2 an der Schloßmauer. 9. Antrag des Herrn Gemeinderathes Jakob Kautsch pcto Einhebung der Gemeinde Umlagen in zwei Raten und von Verzugszinsen für säumige Umlagenträger. 10. Amtsbericht betreffend die Versicherung der städtischen Zinshäuser gegen Feuerschaden. IV. Section. 11. Ernennung eines neuen Armenvaters für das zehnte Armenviertel an Stelle des um seine Enthebung ansuchenden Herrn Mathias Hermann. 12. Antrag des Armenrathes Steyr in Betreff der nächstjährigen Armen Subscription. Beginn der Sitzung um 3 Uhr Nachmittags Der Herr Vorsitzende constatirt die Anwesenheit von 18 Mitgliedern des Ge-
meinderathes, erklärt die Sitzung für eröffnet, ersucht zu Verifikatoren des heutigen Sitzungs-Protokolles die Herren G. R. Hugo Olbrich und Mathias Perz und hält sodann folgenden Vortrag: In allen Theilen der oesterreichisch ungarischen Monarchie wird der 2te Dezember 1888 als Jubeltag der 40 jährigen glorreichen Regierung Seiner kaiserlichen und königlichen Apostolischen Majestät unseres Allergnädigsten Kaisers und Herrn freudigst begrüßt und in würdiger Weise gefeiert werden. Die Stadt Steyr hat besonderen Anlaß diesen Freudentag in Folge der ihr gewordenen zahlreichen Beweise kaiserlicher Huld und Gnade und insbesonders in dankbarster Erinnerung des ihr in jüngster Zeit gewordenen zweimaligen Allerhöchsten Besuches auf das freudigste zu begrüssen und in würdiger Weise zu feiern. Der löbliche Gemeinderath hat bereits in Aussicht genommen besagten Freudentag in festlicher Weise und
durch Widmung von Wohlthätigkeitsakte freudigst zu begehen und ersuche ich sonach in einer der nächsten Sitzungen ein Comite zu wählen, welches seinerzeit die näheren Anträge einzubringen haben wird. Wird freudigst begüßt einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z 143 Praes Hierauf erstattet der Herr Vorsitzende folgende Mittheilungen: a. Es liegt folgender Amtsbericht vor: In der Gemeinderaths Sitzung vom 23. November l. Js. wurde unter andern beschlossen ein Darlehen im Höchstbetrage von 500.000 fl aufzunehmen und um Erwirkung des hiezu nothwendig Landesgesetzes einzuschreiten; bezüglich der Art der Aufnahme dieses Darlehens und über die Rückzahlungs Modalitäten wurde bisher kein Beschluß gefasst. Zur Erwirkung des besagten Landesgesetzes dürfte es sich empfehlen zu beantragen und zu beschliessen, daß die Gemeinde das in Rede stehende Darlehen im Höchst-
betrage von 500.000 fl nach Maß des Bedarfes bei einer Sparkassa des Landes gegen die statutenmässige Verzinsung, rückzahlbar innerhalb 50 Jahren in 100 halbjährigen Anuitäten, aufzunehmen gedenkt und zur Bedeckung der Verzinsung und Amortisirung dieses Darlehens die Erträgnisse aus der Kaserne aus den Steyrthal-Bahn Aktien, aus den neuen städtischen Zinshäusern und nach Erfordernis die zu erhöhenden Gemeindeumlagen bestimt werden. Herr G. R. Karl Holub erwähnt, daß das mit dieser Angelegenheit betraut gewesene Finanz-Comite in seiner Sitzung am 3. November l. Js. ohnehin diese Ansicht zu Protokoll gegeben hat, daher er den Antrag stelle der löbliche Gemeinderath möge in Ergänzung seiner Beschlüsse vom 23. November beschliessen: Die Gemeinde gedenkt das in
Rede stehende neue Anlehen im Höchstbetrage von 500.000 fl nach Maß des Bedarfes bei einer Sparkassa des Landes gegen die statutenmässige Verzinsung rückzahlbar innerhalb fünfzig Jahren in 100 halbjährigen Anuitäten aufzunehmen und bestimmt zur Bedeckung der Verzinsung und Amortisation dieses Darlehens die Erträgnisse aus der Kaserne, aus den Steyrthalbahn Aktien, aus den neuen städtischen Zinshäusern und nach Erforderniß die zu erhöhenden Gemeindeumlagen. Herr G. R. Johann Berger schließt sich diesen Antrag vollkommen an. Herr G. R. Friedrich Brandl wünscht daß es heißen soll bei der Sparkassa in Steyr. Da die Gemeinde ihre früheren Darlehen dort selbst aufgenommen habe und es gut ist wenn man nur einen Gläubiger hat. Herr G. R. Jakob Kautsch ist ge-
gentheiliger Anschauung ihm ist die Stylisirung wonach es heißt "bei einer Sparkassa des Landes" zu enge, er wünscht den Zusatz "oder bei einen anderen bewährten Geld Institute", weil er will daß die Gemeinde in ihren seinerzeitigen Abmachungen freiere Hand habe. Nachdem kein Gegenantrag gestellt, bringt der Herr Vorsitzende den vorstehenden Antrag des Herrn G. R. Karl Holub zur Abstimmung und wird dieser Antrag mit allen gegen zwei Stimmen (Herr G. R. Friedrich Brandl und Jakob Kautsch) zum Beschlusse erhoben. Die beiden Herren G. R. Brandl und Kautsch erklären, daß sie nur aus Anlass ihrer oben ausgeführten Wünsche dagegen gestimmt haben. Der Herr Vorsitzende erklärt, daß einerseits ja ohnehin die Sparkas-
se in Steyr in Aussicht genommen ist andererseits aber man doch nicht wissen könne ob dieselbe eine so grosse Summe zur Verfügung haben werde auch heißt es im Beschlusse der Gemeinderath gedenkt etc., es sei ihm also hiedurch noch nicht verwehrt, wenn es die Verhältnisse empfehlenswerth erscheinen lassen sollten, das Darlehen bei einem anderen bewährten Geld Institute aufzunehmen. Mit dieser Erklärung geben sich beide Herren zufrieden und erscheint sonach dieser Punkt der Berathung erledigte Zahl 14865 b. Ist folgender Erlass eingelangt: An die Stadtgemeinde Vorstehung Steyr Der Landes Ausschuß genehmigt die vom Gemeinderathe der Stadt Steyr in der Sitzung am 23. November 1887 für das Jahr 1888 beschlossene Einhebung einer 50 % Umlage auf die directen Steuern einer Verbrauchsumlage auf gebrannte geistige Flüssigkeiten mit 2 fl pr Hektoliter und
eines 30 % Zuschlages zur Verzehrungssteuer für Wein, Obstmost und Fleisch, nachdem das Erforderniß nachgewiesen und gegen die zur öffentlichen Einsicht aufgelegten Praeliminarien keinerlei Einwendung erhoben worden ist. Die erfolgte Genehmigung dieser Umlagen und dieses Zuschlages ist in der Gemeinde öffentlich zu verlautbaren. Die mit Bericht vom 28. November 1887 Zahl 14308 vorgelegten Akten wurden dem hohen Landtage behufs Ertheilung der von der Stadtgemeinde Steyr nachgesuchten Bewilligung zur Veräusserung der in ihrem Aktivvermögen befindlichen gemeinsamen Notenrenten pr 154.400 fl und zur Aufnahme eines neuen Darlehens bis zur Höhe von 500.000 fl durch ein Landesgesetz unterbreitet. Linz am 1. Dezember 1887. Der Landeshauptmann L. Achleuthner Abt Einstimmig zur Kenntniß - Z 14622 c. Der Interessenten Ausschuß der
Steyrthalbahn hat zur Bestreitung der laufenden kleineren Auslagen um Gewährung eines Vorschusses pr. 500 fl aus Gemeindemitteln angesucht. Wird einstimmig bewilligt. - Z 14237 d. Ist folgende Zuschrift eingelangt: Löbliche Gemeinde Vorstehung Steyr. Wir beehren uns ergebenst mitzutheilen, daß unsere Dampfspritze eingetroffen ist und deren Uibernahme Sonntag den 11. d. Mts. um 3 Uhr Nachmittags stattfinden soll. Zu der dabei vorzunehmenden Probe sowie zu der darauf folgenden Kneipe in Jellmayrs Casino erlauben wir uns den hochgeehrten Herrn Bürgermeister die Herren Mitglieder des Gemeinderathes, sowie die Herren Gemeinde beamten höflichst einzuladen. Steyr den 6. Dezember 1887. Hochachtungsvoll Ober-Commando der freiwilligen Feuerwehr in Steyr Klein. Zur erfreulichen Kenntniß. - Z. 14826
I. Section Referent: Sections Obmann Stellvertreter Herr G.R. Johann Berger, 1. (In vertraulicher Berathung) Franz Heiler Hausbesitzer und Mehlhändler in der Sierningerstrasse bisher nach Hall zuständig, ist um die Aufnahme in den hiesigen Gemeinde Verband und um die Verleihung des Bürgerrechtes daselbst gegen Erlag der Taxen eingeschritten. Diesem Ansuchen wird über Sectionsantrag einstimmig Folge gegeben. - Z 14610 2. Ist folgender Erlass herabgelangt: An den Herrn Bürgermeister der Stadt Steyr. Der Herr Minister für Kultus und Unterricht hat mit dem Erlasse vom 6. November d. Js. Z. 18302 der mit dem Berichte vom 31. August d. Js. Z 10196 vorgelegte Verpflichtungsurkunde der Stadtgemeinde Steyr vom 30. August 1887 - Z. 10196 hinsichtlich ihrer Beitrags-
leistungen für die fortbestehende Staatsunterrralschule in Steyr genehmigend zur Kenntniß genommen. Hievon setzt der k. k. Landesschulrath Euer Wohlgeboren mit der Einladung in die Kenntniß auch hinsichtlich der Beitragsleistungen der Stadtgemeinde für die Oberklassen der Anstalt während der Zeit ihrer successiven Auflösung eine verbindliche Erklärung der Gemeinde-Vertretung zu veranlassen und dieselbe baldigst dem k. k. Landesschulrathe vorzulegen. Linz den 17. November 1887 Der k. k. Statthalter Weber. Die abverlangte Erklärung lautet im Entwurf: Erklärung: Mit dem hohen Erlasse des Herrn Ministers für Cultus und Unterricht vom 8. August 1887. Z. 16209 intimirt mit dem Erlasse des h. k. k. Landesschulrathes Linz vom 15. August 1887. Z 1918 L. Sch. R. wurde der Stadtgemeinde Vorstehung Steyr eröffnet, daß Seine k. und k. Apostolische Majestät mit Allerhöchster Entschliessung vom 29. Juli 1887 allergnädigst zu genehmigen geruhte, daß die Oberclassen der Staats-Oberrealschule zu Steyr vom Schuljahre 1887/88 ange-
fangen, successive aufgehoben werden. Die Stadtgemeinde Vertretung von Steyr erklärt nun über Aufforderung des hochlöbl. k. k. Landesschulrathes Linz vom 17. November 1887. Z. 2927 L. Sch. R. die hinsichtlich der Oberrealschulclassen in Steyr mit der hieramtlichen Erklärung vom 12. Juli 1872 Zahl 3723 eingegangenen Verpflichtungen und Beitragsleistungen auch während der Zeit der successiven Auflösung der in Rede stehenden Oberrealschulclassen vollkommen aufrecht zu erhalten resp. denselben gegen dem zu entsprechen, daß ihr die in obiger Erklärung enthaltenen Rechte und Bezüge gewährt bleiben. Zur Bekräftigung dieser erneuert übernommenen Verpflichtungen werde auf Anordnung des Gemeinderathes der Stadt Steyr diese rechtsverbindliche Urkunde ausgestellt, von dem Bürgermeister und zweien Mitgliedern des Gemeinderathes unterfertigt und mit dem Stadtsiegel bekräftigt. Steyr am 9. Dezember 1887. Der Bürgermeister kaiserl. Rath. Die Gemeinderäthe
Die Section beantragt diesen Entwurf zu genehmigen und die Ausfertigung zu veranlassen. Beschluß einstimmig nach Antrag. - ad Z. 14234 3. Amtsbericht - In der Sitzung des Gemeinderathes der Stadt Steyr vom 30. Juli 1886 werde der Beschluß gefasst, daß auf Grund der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen das Waagund Niederlags Gefälle sowie der Ertrag der Schweineschrägen fernerhin nur immer unter der Hand und nur auf die Dauer eines Jahres pachtweise vergeben werden sollen. Für das Jahr 1887 hatte diese beiden Gefälle der Pächter der übigen hierstädt. Mauthner Herr Franz Lavrencic in Graz um je 400 fl zusammen um 800 fl in Pacht, daher das Pachtverhältnis mit Ende 1887 erlöscht. Das Amt erlaubt sich nun hievon einem löblichen Gemeinderathe behufs weiterer geneigter Beschlußfassung die Anzeige zu erstatten und zu bemerken, daß sich auf Grund der während obiger Pachtzeit gemachten Erfahrungen die Modifizirung
der hinsichtlich der Schweineschrägen bestehenden Bedingungen in nachstehender Weise empfehle. "Der Pächter hat das Recht, für jedes auf den Schweinemarkt am Ennsquai zum Verkaufe gebrachte geschlachtete Schwein, Kalb oder Kitz ausser dem festgesetzten Platzgelde pr 2 xr gegen Beistellung eines Schragens auch ein Schragen oder Nagelgeld einzuheben und zwar für ein Schwein oder Kalb 5 xr und für ein Lamm, Schafoder Spanferkel 2 xr. Ferners beträgt das Waaggeld pr Stück geschlachteten Viehes 5 1/2 xr und das Zettelgeld für einmalige Benützung der Waage 1 xr Die Händler und Verschleisser von geschlachteten Thieren müssen das auf dem hiesigen Wochenmarkte zum Verkaufe gebrachte Vieh ausnahmslos auf den vom Mauthpächter beigestellten Schrägen anbringen resp. sich Letzterer
bedienen und ist das Ablagern derselben auf dem Boden aus ReinlichkeitsRücksichten durchaus untersagt. Die nöthigen Schrägen und das Depot hiefür wird dem Pächter von der Gemeinde beigestellt, jedoch hat derselbe für deren jedesmaliges Ausund Einräumen selbst zu sorgen. Steyr am 30. November 1887 der Stadt Secretär Hähnel. Die Section beantragt dem Mauthpächter Herrn Franz Lavrencic das Waag und Niederlagsgefälle sowohl als auch den Ertrag der sogenannten Schweineschrägen im Sinne des vorliegenden Amtsberichtes um je 400 fl also zusammen um 800 fl auf ein weiteres Jahr zu überlassen. Beschluß einstimmig nach Antrag. Z.14484 4. Karl und Anna Jäger v. Waldau Bräuereibesitzer in Ennsdorf sind um die Einwilligung zur Löschung des auf den ihnen zugeschriebenen ehemals Johann Seidlschen Antheilen an dem Schlüsselhofe in Steyr haftenden Leopold Pacherschen Stiftungs Kapitales pr 11000 fl
l. Mze.? eingeschritten. Die Section beantragt die angesuchte Löschungs-Erklärung rechtsverbindlich auszustellen, nachdem die gesetzliche Sicherheit für dieses Kapital auf dem den Eheleuten Karl und Anna Jäger v. Waldau eigenthümlichen Hause Consc. N°. 267 in Ennsdorf legal nachgewiesen ist. Beschluß einstimmig nach Antrag. - Z. 14384 5. Ist eine Ersatzwahl in den Ausschuß der hiesigen Sparkasse vorzunehmen. Herr G. R. Josef Turek schlägt Herrn G. R. Anton Landsiedl zur Wahl vor. Beschluß einstimmig nach Vorschlag und erklärt Herr G. R. Anton Landsiedl die Wahl anzunehmen. - Z. 14607 II. Section. Referent: Herr G. R. Sections-Obmann Mathias Perz. 6. Amtsbericht: Resultat über die Ge-
bahrung bei der Stadtkassa in Steyr im Monate Oktober 1887. Baarschaft fl xr Einnahmen im Monate Oktober 1887 Casserest vom Vormonat Gesammt Einnahmen im Okt. 1887 Ausgaben im Monate Oktob. 1887 Casserest für den Monat November 1887 und betragen vom Jahresbeginne bis inclusive Oktober 1887 die gesammten Einnahmen: dito Ausgaben Städt. Casseamt Steyr am 31. Oktober 1887 J. Paarfusser Cassier Jandaurek Rechnungsführer. Das Cassa Journal wurde durch Herrn G. R. Josef Turek geprüft und richtig befunden, daher die Kenntnisnahme obigen Cassagebahrungs Ausweises beantragt wird. Beschluß einstimmig nach Antrag. - Z. 13345. 7. Amtsbericht: Im Verwaltungs Jahr 1887 wurde gemäß des Gemeinderathsbeschlusses vom 19. November 1886 für
den Verbrauch von gebrannten geistigen Flüssigkeiten eine VerbrauchsUmlage von 2 xr per Liter eingehoben. Falls diese Umlage auch im Jahre 1888 eingehoben werden soll, wäre die angeschlossene Kundmachung zu erlassen und der Herr Bürgermeister mit dem Abschluß der Abfindungs-Verträge zu betrauen. Abgefunden waren pro 1887 Herr Gottfried Reiss mit 120 f Herr Gustav Gschaider mit 90 f Herr Josef Peteler mit 80 f Frau Anna Scalla mit 50 f Herr Josef Demelbauer mit 50 f Herr Raimund Martin mit 40 f Summa 430 f Vom 1. Jänner bis 1. November 1887 wurden von anderen Partheien eingeführt 180 H. 33 Lit. wofür entrichtet wurden 360 fl 66x Gesammt Einnahme 790 fl 66 xr das sind um 12 fl 12 xr mehr als in der gleichen Periode des Jahres 1886. Steyr am 5. November 1887. Der Stadt Secretär Hähnel Die Section beantragt die Kundma-
chung bezüglich der Art der Einhebung der Verbrauchsumlage auf gebrannte geistige Flüssigkeiten zu erlassen und mit den Abschluß der Abfindungsverträge dem Herrn Bürgermeister zu betrauen. Herr G.R. Friedrich Brandl ist der Anschauung, daß bei dem Umstande als in diesem Jahre der Verbrauch gebrannter geistigen Flüssigkeiten ein bedeutend höherer sein wird als in den früheren Jahren, die Abfindungsbeträge um einen gewissen Prozentsatz erhöht werden sollen. Nach kurzer Debatte hierüber beantragt Herr G.R. Jakob Kautsch es möge das Amt beauftragt werden, diesbezüglich Bericht zu erstatten, welcher Antrag einstimmig zum Beschlusse erhoben wird. - Z 13424 8. Die Kündigung der Miether des Gewölbes No. 2 an der Schloßmauer seitens des Herrn Alois Federizzi wird gemäß Antrages der Section einstimmig zur Kenntniß genommen. - Zahl 14387 Der Herr Vorsitzende theilt anknü-
pfend hieran mit, daß die drei neu hergerichteten Gewölbe am Öhlberg um je 100 fl Jahreszins vermiethet wurden. Einstimmig zur Kenntniß. 9. In der letzten Gemeinderaths Sitzung hat Herr G. R. Jakob Kautsch im Interesse einer leichteren und geordneteren Gebahrung bei der Stadtcasse beantragt, es mögen künftighin die städt. Umlagen etc. halbjährig eingehoben und den Säumigen Verzugszinsen berechnet werden. Die Finanzsection hat diesen Antrag nach Anhörung des Kasseamtes berathen und beantragt vom kommenden Jahre an die Gemeindeumlagen halbjährig einzuheben und zwar mit 1. Juni und 1. November jeden Jahres nachdem auch die Verpflichtungen der Gemeinde an Passivzinsen etc. halbjährig fällig sind von der Einhebung von Verzugszinsen möge mit Rück-
sicht auf die hiedurch bedeutende Vermehrung der buchhalterischen Arbeiten vorläufig Umgang genommen werden. Beschluß einstimmig nach Antrag. - Z 14302 10. Bezüglich der Versicherung der städtischen Zinshäuser gegen Feuerschaden hat das städtische Bauamt die erforderliche Zusammenstellung gemacht und beantragt die Section auf Grund derselben die Versicherung zu veranlassen. Beschluss einstimmig nach Antrag. ad Z. 10403 IV. Section. Referent: Sections Obmann Herr G. R. Anton Mayr. 11. Der Armenrath Steyr hat in seiner Sitzung am 5. l. Mts. einstimmig beschlossen, dem löblichen Gemeinderathe zu beantra-
gen, es möge dem Ansuchen des Mathias Hermann um Enthebung von der Stelle eines Armenvaters unter Votirung des Dankes für seine langjährige ersprießliche Thätigkeit Folge gegeben und mit dieser erledigten Stelle Herr Franz Hametner betraut werden. Die Section empfiehlt diesen Antrag zur Annahme. Beschluss einstimmig nach Antrag. - Z. 14706 12. Beantragt die Section: Der löbliche Gemeinderath möge den Beschluß des städt. Armenrathes vom 5. l. Mts. wonach die Ausgabe von Neujahr-Glück- wünsche Enthebungs Karten und die allgemeine Armen-Subscription behufs Hintanhaltung des Strassenbettels in der bisher üblichen Weise auch im Jahre 1888 vorgenommen werden sollen, genehmigen. Beschluss einstimmig nach Antrag. - Z. 14705 Hierauf Schluss der Setzung um 5 Uhr Nachmittags Der Vorsitzende Georg Pointner Die Gemeinderäthe Der Schriftführer Hugo Olbrich Fritz Hähnel M. A. Perz
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