Ratsprotokoll vom 4. November 1887

Da nun die Sparcasse selbst 4 % Zinsen an die Einleger zu entrichten hat, somit von den Schuldkapitalien der Gemeinde pr fl 323.750.- an die Einleger eine Zinsensumme Von fl. 12.950.- zu vergüten hat, faktisch aber nur fl 12.529 13 xr einnimmt, so ergibt sich ein jährlicher Verlußt von fl 420 87 xr für die Anstalt, welcher durch die 40 % tige Gemeinde-Umlage pr fl 582 75 xr auf fl 1.003 62 xr erhöht wird. Die Sparkasse ist der Gemeinde in der coulantesten Weise entgegen gekommen, indem bei diesen grossen Darlehenssummen von je der Intabulation abgesehen wurde, allein die Direction könnte es nicht verantworten, Darlehen in solcher Höhe mit positivem Verluste ausstehen zu haben und sieht sich daher verpflichtet an die Gemeinde Steyr mit dem Ersuchen heran zu treten, zum mindesten diesen Verlust pr fl 1003 62 xr auszugleichen, und ihr diese Steuerleistung rückzuvergüten und diese von der Spar-

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