e. Sind folgende Zuschriften eingelangt. Löbliche Stadtgemeinde Vorstehung Steyr. Die Gemeinde Steyr schuldet der Sparkasse folgende nicht intabulirte Kapitalien: 1. Auf Schuldschein N°. 2096 fl 46.250.- 2. Auf Schuldschein N°. 2300 fl 140.625.- 3. Auf Schuldschein N°. 2644 fl 121.875.- 4. Auf Schuldschein N°. 3032 fl 15.000.- zusammen fl 325.750.- Da seit 1. Jänner 1887 der Zinsfuß für Sparkassa Darlehen auf 4 1/2 % herabgesetzt wurde, so beträgt die Zinseneinnahme aus diesen Darlehen für die gefertigte Sparkasse per Annum fl 14.568 75 xr Bei dem Umstande, als diese Darlehen nicht intabulirt sind wird von diesem Interessenbetrage die 10 % tige Einkommensteuer pr fl.1456 87 xr und die 40 % tige Landesumlage mit fl 582 75 xr vorgeschrieben, so daß die Steuerleistung hievon zusammen fl 2039 62 xr beträgt. Bringt man nun von dem Jahres Erträgnisse der 4 1/2 % Zinsen pr fl 14.568 75 xr die Steuerleistung pr fl 2039 62 xr in Abschlag so ergibt sich, daß die Sparkasse nur eine ZinsenEinnahme von fl 12.529 13 aus den vorstehenden Darlehen zieht.
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