14. Es haben mit Eingabe vom 27. September 1887, Z 11721 die öst. Waffenfabriks-Gesellschaft durch ihren General-Director Herrn Josef Werndl, ferner Herr Huber und Herr Karl Auböck um Aufstellung je eines Gascandelabers in der Blumauergasse, am äusseren Wasserberg und beim Objekt N°. III, ferner die Hausbesitzer der Wolfernerstrasse mit Eingabe vom 26. September dJs. Z. 11610 um Aufstellung zweier Gascandelaber an der Wolfernerstrasse angesucht. Die Section beantragt der löbliche Gemeinderath wolle die Bauseition dahin betrauen, das Nöthige in dieser Angelegenheit zu veranlassen. Der Herr Bürgermeister ist der Ansicht, daß die Laterne beim Objekt N°. III nicht nothwendig sei, daß ferner die große Belastung der Gemeinde durch Herstellung einer Beleuchtung an der Wolfernerstrasse in keinem Verhältnisse stehe mit dem Bedürfnisse nach derselben, da die Wolfernerstrasse zur Abendsund Nachtzeit wenig begangen werde. Gemeinderath Josef Turek spricht für die Nothwendigkeit einer Beleuchtung beim Objekt N°. III. Herr G.R. Jakob Kautsch stellt sonach den Antrag den Betrag der Herstellung der Beleuchtung der Wolfernerstrasse
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