Bürgermeisters und stimme für den Sectionsantrag mit dem Zusatzantrage des Herrn G.R. Anton v. Jäger. Der Herr Bürgermeister, erklärt dieser Erwiderungen nicht zustimmen zu können und zwar aus den bereits erwähnten Gründen. Sobald der Zinsenbetrag der Stadtgemeinde ausbezahlt, sei er Eigenthum derselben und habe Letztere allein das Verfügungsrecht. Er stellt daher den weiteren Antrag: Es wolle ein Comité bestellt werden, in die Herr G.R. Tomitz, Olbrich, dann je ein Mitglied der Armen-, Finanzund Rechtssection genommen werde. Dieses Comité wolle über die Vertheilung der Zinsen berathen, vor diesem Gemeinderathe sodann seine Anträge vorbringen, worüber dann beschlossen werde“ Herr Gemeinderath Kautsch bemerkt daß man doch nicht der eigenen Finanz-Section die Berechtigung absprechen könne über die Vorschlä-
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