Ratsprotokoll vom 14. Oktober 1887

Zwecke verwendet werden und daß die jährliche Vertheilung und Verwendung dieser Zinsen stets der Beschlußfassung des löblichen Gemeinderathes vorbehalten bleibe. Herr G.R. Jakob Kautsch bemerkt hierauf daß durch den von der Sparcasse-Direction alljährlich gemachten Vorschlag der Gemeinderath Steyr in seinem Verfügungsrechte nicht beeinträchtigt werde; es liege ja nur ein Vorschlag vor der von dem Gemeinderathe beliebig beachtet und abgeändert werden könne. Herr G.R. Johann Berger betont, daß die Sparcasse Direction nur bezüglich eines Theiles der Zinsen einen Vertheilungsvorschlag gemacht habe und daß von den Herren der Sparcasse-Direction, die ohne jede Entschädigung diesem Institute viele Zeit opfern, doch nicht das Recht absprechen könne, diesbezüglich einen Vorschlag zu machen, er sei gegen der Antrag des Herrn

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