Ratsprotokoll vom 14. Oktober 1887

theilung der Stadtgemeinde Steyr rücksichtlich eines Theilbetrages in der Art Vorschläge macht, daß die zu bedenkenden Anstalten und die Höhe der zu widmenden Beträge namhaft gemacht werden. Dieser usus ist in nichts gegründet und soll nicht mehr fortbestehen, da es einzig und allein Sache dieses Gemeinderathes sei zu bestimmen, welche Anstalten und in welch hohen Beträgen dieselben zu bedenken seien. Derselbe stellt daher folgenden Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle beschliessen, daß die auf den Stadtbezirk Steyr entfallenden SparkasseReservefond Zinsen sowohl für dieses Jahr als auch in der Folge durch die Gemeindevertretung Steyr ohne Einflußnahme der geehrten Sparkasse Direktion statutengemäß einer entsprechenden Bestimmung zugeführt, das ist für gemeinnützige und wohlthätige

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