öffentlichen Leben zurück zuziehen. Ich sträubte mich dieser Weisung Folge zu leisten, bevor die zwei wichtigsten von den unsere Stadt berührenden Fragen im Gemeinderathe ihre Entscheidung gefunden, weil mir der Austritt, vor Abgabe meines Votums wie eine Fahnenflucht erschien. Nun hat der Gemeinderath seine Beschlüsse gefaßt und es wäre ein Unrecht gegen meine Familie und gegen mich selbst, wenn ich länger zögern würde den ärztlichen Rath zu befolgen. Ich beehre mich daher meine Stelle als Gemeinderath hiemit zurückzulegen und bitte Sie, hochgeehrter Herr Bürgermeister, diesen meinen begründeten und unabänderlichen Entschluß dem löblichen Gemeinderathe in seiner nächsten Sitzung geneigtest zur Kennt-
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